Auch interessant dazu: http://www.youtube.com/watch?v=3XyId-L1 ... PQawfCFuAw
Im kleinen südlichen Nachbarland ist der ganze Ärger schon vergessen

Moderator: Tyger
Das wird mit Sicherheit was. Selbst wenn der Generalbundesanwalt kein Interesse zeigen sollte, gibt es in diesem Fall die Möglichkeit der Klagererzwingung (§ 172 StPO).Azazel hat geschrieben:mal sehen ob das dann etwas wird mit der Klage, befürworten tu ich diese Aktion allemal