Die Inquisition

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Lestat de Lioncour
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Die Inquisition

Beitrag von Lestat de Lioncour »

Mord und Totschlag


Was fürs Auge...


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Mord und Totschlag, ...

Verhör
Am 29. Januar und 4. Februar anno 1710 wird der etwa 20-jährige Hans Ulrich Burgermeister von Wagerswil vor dem Land- und Strafgericht verhört; er ist des Giftmordes an seiner Gattin Barbara Burgermeister-Kesselring angeklagt. Hans Ulrich bestreitet die Tat nicht, er habe seine Frau, die er vor 22 Wochen heiratete, nie geliebt und wollte sie weg haben, "sie habe nichts könen, und auf die werkh sich nichts verstanden". Zudem habe sie die Äpfel aus dem "Gumpip" (eingemachter Kompott) alleine gegessen und ihm nur die Rüben gelassen.

Auf die Frage, ob das Gerücht wahr sei, dass er seine Gattin vergiftet habe, schildert Hans Ulrich, wie es zur Tat kam. Er habe in Weinfelden Mäusegift gekauft, dieses habe er im "Kuchihüsli" unter das Mehl gemischt. Damit habe seine Frau dann am Sonntag ein weisses Mus gemacht. Er selber habe auch ein paar Löffel voll davon genossen. Es sei seiner Frau aber nur übel geworden.

Er habe darauf in Weinfelden für einen Schilling Gift gekauft und dieses hinter dem Rücken der Frau in die eine Hälfte des Brotteigs gemischt. Den vergifteten Teil habe er seiner Frau gegeben, den anderen habe er für sich behalten und in Gegenwart seiner Frau selber gegessen. Auf die Frage des Gerichts, wie die Frau darauf reagiert habe, sagt Ulrich, er habe nichts Sonderliches gesehen, ausser dass sie sich beklagte, es sei ihr übel. Sie habe erbrechen müssen, er sei aber trotzdem "ins Holtz gegangen". Als er wieder nach Hause kam, habe ihm die Frau geklagt, sie hätte stark erbrechen müssen, und sie wisse nicht, was ihr wohl "begegnet" sei.

Hans Ulrich will aber die Schuld nicht alleine tragen. Er bezichtigt seine zwei Kumpanen, den Zacharias Meussy einerseits, und den Hirtenjungen Johannes aus Wagerswil andrerseits, ihn zu dieser Untat angestiftet zu haben. Beide hätten ihm geraten, für ein paar Schillinge Mäusegift zu kaufen und unter das Mahl zu mischen. Seine Bedenken hätten ihm die beiden zerstreut: Sei die Frau einmal tot, könne sie ja nicht mehr aussagen, und man werde die Ursache ihres Todes weder sehen noch wissen können. Manch einer habe schon ein zweites oder drittes Mal wieder weiben können und dies sei vielleicht auch durch dieses Mittel geschehen und nicht offenbar geworden. Wenn man dann Gott um Verzeihung bitte und brav bete, sei auch diesem gegenüber die Sache wieder in Ordnung.

Das Gericht will mehr über die Rolle des Zacharias Meussy wissen. Hans Ulrich erzählt, sie seien vergangenen Spätherbst des nachts mineinander ausgegangen um Rüben zu entwenden, und als sie dann in Meussys Stube zusammensassen, habe ihn dieser gefragt, warum er nicht seine Schwester (Meussys) geheiratet habe, da er sich mit dieser ja besser verstehe als mit seinem jetzigen Weib. Er habe Zacharias dann zu verstehen gegeben, dass er seine Frau nie lieb hatte und er "gerne hätte, dass ihm selbige wieder stürbe". Hans Ulrich betont dem Gericht erneut, dass er nie darauf gekommen wäre, hätte er nicht diesen Unterricht von Zacharias und von Johannes erhalten.

Zeugenaussagen
Noch am selben 4. Februar werden die Zeugen einvernommen. Der etwa 16-jährige Hirtenbub Johannes sagt aus, er kenne Ulrich, weil ihm dieser vor ungefähr acht Wochen ein Wollhemd samt "Ribeli" für 3½ Gulden verkauft habe. Bei diesem Anlass habe Hans Ulrich ihm geklagt, wie ungern er sein Weib habe und dass er ihm das Geld schenke, wenn er seine Frau los werde. Später auf dem Jahrmarkt zu Weinfelden habe ihm Hans Ulrich das Gift, das er eben für einen Schilling gekauft hatte, geben wollen mit der Bitte, er soll dieses seiner Frau geben. Er könne es auf ein genässtes Stück Brot einreiben und es der Frau geben. Wenn er dies tue, so wolle er ihm die 3½ Gulden schenken. Er, Johannes, wollte sich aber mit dieser Sache nicht beladen, obschon ihm Hans Ulrich erklärte, dass dies keine Sünde sei, wenn man nur brav bete. Einige Zeit später habe ihm Hans Ulrich erzählt, er habe dieses Gift in "einer Dünnen" (Fladen) seiner Frau gegeben, aber es habe nicht gewirkt, seine Frau habe nur erbrechen müssen.

Hans Ulrich habe ihm gesagt, er werde es noch einmal probieren. Er Johannes habe ihm "solches abgewehrt", weil das doch grausam sei. Seither habe er mit Hans Ulrich nicht mehr über diese Sache geredet. Er habe auch nicht mehr darüber nachgedacht, bis er durch die Nachricht vom Tod der Frau aufgeschreckt worden sei. Er sei von seinem Meister weg zu seinem Vater gegangen "und die Sachen demselbigen erzehlt".

Zeuge Zacharias Meussy erklärt dem Gericht, er wisse nicht, warum er hier erscheinen müsse, er habe niemandem etwas Böses getan und niemandem zu etwas Bösem angehalten. Das Gericht will wissen, ob er gewusst habe, dass dem Ulrich Burgermeister "sein Weib verleidet sei". Zacharias behauptet, er hätte nichts gewusst, mindestens könne er sich nicht mehr daran erinnern. Das Gericht ermahnt ihn, seine Aussagen wohl zu überdenken. Zacharias sagt, er hätte mit dem Angeklagten nichts gemein, und wenn zwischen ihnen etwas geredet worden sei, so bestimmt nicht in böser Absicht. Die Frage des Gerichts, ob Hans Ulrich ihm nicht gesagt habe, er wäre froh, nie "gewibet" zu haben, er werde aber die Sache mit 1 oder 2 Schilling Mäusegift erledigen, verneinte Zacharias. Er wisse nichts davon, und wenn es so gewesen wäre, dann sei es ihm entfallen, der Burgermeister möge sagen, was er wolle.

Das Gericht traut Zacharias offenbar nicht, er wird am gleichen Tag nach der Mittagsmahlzeit ein zweites Mal verhört. Ob er vorhin der Obrigkeit die Wahrheit gesagt habe, will das Gericht wissen. Zacharias sagt aus, er sei bei der ersten Einvernahme etwas erschrocken gewesen, meine aber die Wahrheit gesagt zu haben. Er habe dann etwas nachgedacht und sich daran erinnert, dass Burgermeister ihm über sein Weib und seine Sorgen geklagt habe, und dass er wünschte, sie würde nicht älter. Er, Zacharias, könnte darauf noch etwas gesagt haben, das jetzt aber unfreundlich und zu seinen Ungunsten ausgelegt werden könnte. Er wisse wohl, dass der Angeklagte sein Weib nicht gerne hatte, weil man ihn gleichsam gezwungen habe, selbige zu heiraten. Er könne aber nicht sagen, dass sich Hans Ulrich bei ihm ernsthaft beklagte, wenigstens habe er es nicht so aufgefasst, deshalb könnte es schon sein, dass er in aller Arglosigkeit gesagt habe, wenn einer sein Weib nicht gern habe, so sei dem mit einem Stein oder einem Schilling Gift abzuhelfen. Er habe aber bei allem nie daran gedacht, dass es so weit kommen könnte.

Warum er dies nicht schon bei der ersten Einvernahme gesagt habe? Er sei zu sehr "im Schrecken gewesen" und habe nicht besser über die Sache nachgedacht.

Hans Ulrich Burgermeister wird nun den Zeugen einzeln "under das Augenlicht gestehlt" und ermahnt, wahrheitsgetreu zu schildern, was ihn zur begangenen Untat bewogen oder veranlasst habe. Hans Ulrich wiederholt seine früheren Aussagen. Meussy hingegen bestreitet all das gesagt zu haben. Wohl habe man darüber geredet, wie Hans Ulrich mit vergiftetem Brot geholfen werden könnte, aber nie mit der Absicht, dass selbiger dieses bewerkstelligen solle, schon gar nicht habe er versucht, ihn zu dieser Untat zu verleiten. Er habe ihm sogar ausdrücklich gesagt, dass derjenige, der so etwas täte, eine grosse Sünde begehe und sich vor Gott und der Obrigkeit schuldhaft mache.

Hans Ulrich besteht auf seiner Ansicht, dass er die Tat nie begangen hätte, wenn ihm nicht die beiden Anlass dazu gegeben und ihm als "Wegwisser" gedient hätten.

Meussy beteuert nochmals, der Burgermeister habe ihn gefragt, wie man eines Menschen los werden könne. Darauf habe er gesagt, dies sei ganz leicht, und zwar mit 1 oder 2 Schilling Gift zu vollziehen. Aber er habe ihm nie gesagt, dass er dies auch tun solle.

Urteil

Donnerstag den 13. Februar 1710 ist über Hans Ulrich Burgermeister von Wagerswil vom Land- und Malefizgericht das Urteil gesprochen worden.

Durch Mehrheitsbeschluss haben die Land- und Malefizrichter nach "getaner Klag und Antwort" Hans Ulrich Burgermeister verurteilt. Der Malefiz sei dem Scharfrichter in "seine Hand und Band" zu überantworten. Dieser soll ihn auf die Richtstatt führen, ihn dort auf die "Buechen spannen", durch die Stösse des Rads seine Glieder brechen*, ihn nach gegebenem Herz- oder Gesellen(Gnaden?)stoss auf das Rad einflechten** und beim Galgen für männiglich als Exempel aufstecken. Wenn dies geschehen, so habe der Malefiz im zeitlichen Leben gebüsst, und sein Hab und Gut soll dem hochobrigkeitlichen Fiskus anheimfallen.

Als Nebensatz wird angeführt, dass dieses Urteil auf Einsprache der Geistlichkeit und des Obervogts von Altenklingen sowie aus Gnaden des Landvogts Ackermann von Unterwalden dahin "limitiert" wurde, dass der Delinquent zuerst an einem Pfahl*** erwürgt werden solle, bevor er öffentlich geradbrecht und vor dem Galgen aufgestellt werde.

[img]undefined://img123.imageshack.us/img123/5011/30316591ze3.jpg[/img]

* Die Abbildung über Hinrichtungsmethoden im 18. Jahrhundert zeigt rechts am Rand, wie einem Delinquenten mit dem Rad die Glieder gebrochen werden.

** Bei dieser Vollstreckungsart wurden dem Verurteilten zuerst die Arm- und Beinknochen gebrochen. So konnte er nackt in ein Wagenrad eingeflochten werden. Nachdem der Henker mehrfach ein neues, schweres Wagenrad auf den Delinquenten fallen liess, wurde das Rad mit einem Pfahl aufgerichtet und der Delinquent unter großen Qualen Wind, Wetter und den Vögeln des Himmels ausgesetzt. Gnädige Henker liessen das Wagenrad auf die Herzgegend ihres Opfers fallen, so das sie sofort starben und nicht weiter leiden mussten.

*** Bei dieser Hinrichtungsart wird der Delinquent an einen Pfahl gebunden. Der Henker legt ihm eine Eisenklammer, die Garotte, um den Hals und zieht die Schraube zu, bis sein Opfer erstickt. Überlebende bezeichnen diese Folter- und Tötungsart als besonders grausam, sie erlitten Todesangst und Erstickungsnot.
[img]undefined://ec.europa.eu/research/rtdinfo/41/images/comm4_1165.jpg[/img]

Heutzutage ist die staatliche Gewalt in die Judikative, die Exekutive und die Legislative aufgeteilt.
Im Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung) und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde - oft aber auch nicht. Dies führte dazu, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung verurteilt wurden.

Anders als in unserer heutigen Zeit wurden keine Strafen im Sinne eines Gefängnisaufenthalts ausgesprochen, sondern allenfalls Schuldner bis zur Begleichung ihrer Schuld oder auch Geiseln bzw. in der Schlacht gefangen genommene Feinde bis zur Zahlung eines Lösegeldes in Haft gehalten.

Für "normale" Straftaten hingegen wurden schon bei kleinen Delikten Körperstrafen verhängt und nicht selten wurde auch die Folter angewandt, um ein Geständnis zu erreichen, das eigentlich der Verurteilung vorangehen sollte.

Strafnachlass war sehr selten. Selbst Täter, welche ihre Tat tief bereuten, wurden nicht nur zum Tode, verurteilt sondern auch tatsächlich hingerichtet; ein wesentlicher Grund dafür war, dass im europäischen, d.h. christlichen Mittelalter der Glaube an ein Leben nach dem Tode - und eine Vergeltung im Jenseits, d.h. in der Hölle bzw. im Fegefeuer - allgemein verbreitet war. In diesem Sinne glaubte man, dass zum Tode Verurteilte, die ihre gerechte Strafe schon in dieser Welt erduldet und somit Buße getan hatten, nach dem Ableben ohne Schuld im Jenseits weiter leben könnten - und zwar im Himmel.

Das mittelalterliche Strafgesetz war also zum größten Teil vom Glauben geprägt, was ansatzweise die uns oft so grausam erscheinenden Methoden dieser Zeit erklärt.



Der Henker [img]undefined://www.besserwisserseite.de/vignetten/v_henker.gif[/img]
Der Scharfrichter wurde im Mittelalter auch als Henker, Freimann, Schinder, Züchtiger bezeichnet. Die Tätigkeit des Scharfrichters stellte den unmittelbaren Umgang mit dem Hinzurichtenden dar und war eine offizielle Tötungshandlung, in beiden Fällen deshalb verbunden mit starkenEmotionen und Vorstellungen. So war der Scharfrichter immer Objekt des Aberglaubens und damit Relikt des magisch-sakralen Weltbildes, obwohl er selbst erst ab dem 13. Jahrhundert in Erscheinung trat.

Ursprünglich wurde der Verurteilte dem Kläger zur Vollstreckung übergeben, der diese selbst durchführte oder von seinen Sklaven durchführen ließ.

Lange Zeit jedenfalls war der "Nachrichter", d.h. derjenige, der nach dem Gericht richtete, ein Mensch, der das Töten nicht gelernt hatte. Außer er war ein Dienstmann des Grafen, der häufig für diese Arbeit herangezogen wurde.

Es waren wiederum die Städte, die in ihren Mauern keine Leibeigenen kannten, und deren Einwohner als biedere Bürger sich mehr dem Handel und dem Handwerk zuwandten, als schädliche Leute zu töten, die ein eigenes Amt des Henkers einführten. Die Ausgestaltung des Strafensystems brachte bald die Notwendigkeit mit sich, einen berufsmäßigen Scharfrichter zu bestellen.

Das Amt des Henkers galt jedoch als unehrenhaft und er wurde von der Bevölkerung gemieden, da diese an dämonische und magische Kräfte glaubte, die von ihm ausgingen. Kein Scharfrichter durfte so innerhalb der Stadt wohnen (oder höchstens am Rand) und er hatte auffällige Kleider zu tragen, damit ihn niemand zufällig berührte und so mit seinen übernatürlichen Kräften in Kontakt kam.

Auch bei der eigentlichen Hinrichtung spielten magische Kräfte eine Rolle, welche jedoch nicht vom Henker, sondern vom Verurteilten ausging. So versuchte man mit der Henkersmahlzeit den Geist des Verurteilten freundlich zu stimmen und selbst der Scharfrichter entschuldigte sich vor der Vollstreckung bei dem Angeklagten. In manchen Fällen versuchte der Henker, dem Leiden des Verurteilten ein rasches Ende zu bereiten (z.B. beim Rädern, Verbrennen usw.) und erstach ihn heimlich, bevor die eigentliche Tötung begann.





Die Gerichtsverhandlung [img]undefined://www.moldovanoastra.md/pic_lib/1112701641.gif[/img]
Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten.

Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war.

Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat.

Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere, gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden.

Das Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss, nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen. Dies widerspricht dem biblischen Gebot 'Du sollst Gott deinen Herrn nicht herausfordern'. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde.



Die Foltermethoden
Aufhängen [img]undefined://www.besserwisserseite.de/vignetten/v_inquisition.gif[/img]
Bei dieser Foltermethode wurden 5 Foltergrade unterschieden:

1. Bloße Bedrohung mit der Folter außerhalb der Folterkammer
2. Überführung des Gefangenen in die Folterkammer
3. Auskleidung des Gefangenen und anbinden
4. Aufziehen des Verurteilten und hängen lassen
5. Mit Seilen und Peitschen auf den Leib schlagen

In manchen Gegenden hängte man noch Gewichte an die Füße, wodurch die Schmerzen des Gepeinigten noch gesteigert wurden. Auch diese Folter, wie der Pranger, wurde benutzt, um die Öffentlichkeit abzuschrecken.



Daumenstock
[img]undefined://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/47/Theresiana-Daumenstock.jpg/385px-Theresiana-Daumenstock.jpg[/img]
Dieser Daumenstock war ein kleines Stück Holz, mit kleinen spitzen Nägeln. An beiden Seiten waren Vorrichtungen, an denen man ein zweites Brett aufsetzten konnte. Die Daumen wurden auf die Nägel gelegt, dann wurden beide Bretter solange geschraubt, bis die Daumen schmerzhaft auf die Nägel gepresst wurden. Die gleiche Folter konnte man an den Beinen vornehmen.

Die eiserne Jungfrau
[img]undefined://www.foltern.de/pics/jungfer.jpg[/img]
Als "typisch mittelalterliches" Folterinstrument gilt weitgehend die eiserne Jungfrau, d.h. eine in der Regel hölzerne und innen hohle weibliche Figur, die aufgeklappt werden kann, so dass ein Mensch in ihr Platz findet.

Das Innere ist bei den meisten Exemplaren, die heute in "Folterkellern" von Burgmuseen stehen, mit Stacheln ausgelegt; so gilt die "eiserne Jungfrau" gar als Mordinstrument, das die Grausamkeit des mittelalterlichen Strafvollzuges zu beweisen scheint.

Vielen Theorien zufolge wurde sie jedoch in Wirklichkeit nicht zur Tötung, sondern nur zur Abschreckung für untreue Ehefrauen verwendet.



Kitzeln
[img]undefined://img442.imageshack.us/img442/3390/fisezu4.jpg[/img]
Die Verurteilten wurden auf ein Brett gelegt und festgebunden. Ein Scharfrichter kam mit einer Feder und begann den Straftäter an den Fußsohlen zu kitzeln. Manchmal bestrich man die Fußsohlen mit Salz und ließ eine Ziege daran lecken. Diese Folter war die harmloseste, die es gab.

Pranger
[img]undefined://www.schroeder-uwe.com/bilder/pranger.gif[/img]
Kein Folter-, sondern ein Strafinstrument war der Pranger: Dieser wurde benutzt, um Straftäter in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein "normales" Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt.

Es gibt verschiedene Bautypen des Prangers:

1) ein Halseisen, das mit einer Kette am Rathaus oder einem sonstigen öffentlichen Gebäude befestigt ist.
2) ein in den Boden eingelassener Holzpfahl mit einem Halseisen daran (Schandpfahl).
3) der Sitzpranger, ein Schandstuhl oder Schandesel, war ein hölzernes Gestell, welches auf einem öffentlichen Platz stand. Der Betroffene hatte darauf zu sitzen.
4) ein Käfig, zum Stehen und Sitzen auf öffentlichen Plätzen.

Die wohl verbreiteste Form des Prangers bestand in der Regel aus zwei parallel angeordneten Brettern, die durch bewegliche Scharniere miteinander verbunden und am Ende eines starken Pfahles angebracht waren. In beide Bretter wurde in der Mitte ein Halbkreis geschnitten, so dass, wenn man die Bretter schloss, ein Loch für den Kopf entstand. Links und rechts waren kleinere Löcher für die Hände. So wurde der Straftäter auf öffentlichen Plätzen ausgestellt.



Streckbank
[img]undefined://www.foltern.de/pics/strecken2.gif[/img]
Die geläufigste Foltermethode war, dass man die Menschen auf eine hölzerne Bank legte, an Händen und Füßen fesselte, und dann an einem Rad drehte. Drehte man dort, so zogen sich die Seile an Händen und Füßen immer weiter auseinander, so dass der Körper immer mehr in die Länge gezogen wurde. Dies waren höllische Schmerzen für den Menschen.

Verätzen
[img]undefined://www.thebibletruth.org/inquisi.gif[/img]
Bei dieser Tortur wurde nicht der ganze Körper verbrannt. Der Verurteilte wurde mit brennendem Schwefel, den man auf die Haut tropfen ließ, gequält. In manchen Gegenden wurden einfache Pechfackeln, die man anzündete, benutzt. Diese hielt man dann an die Haut des Straftäters.

Wasserfolter
[img]undefined://www.denk-mit.info/images/wasserfolter_450.jpg[/img]
Bei dieser Folter wurde der Verurteilte an Armen und Beinen gefesselt und wagerecht aufgehängt. Mit Zwang wurden dann dem zu Folterndem Literweise Wasser eingeflößt, bis er redete.



Die Todesstrafen [img]undefined://www.henkermuseum.ch/images/guillotine-action.gif[/img]
Enthaupten
[img]undefined://img440.imageshack.us/img440/7002/hinrichtungql0.jpg[/img]
Der grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit handgefertigten und geführten Instrumenten.

Hierbei sagte die Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen hängende Stücke gehackt werden musste, doch da das zum Vollzug der Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen, und so kam es häufig vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte.

Aus diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block legen, so dass der Henker besser treffen konnte.



Lebendigbegraben
[img]undefined://img442.imageshack.us/img442/8104/lbeiq9.jpg[/img]
Das Lebendigbegraben war eine Strafe, die nur bei Kindesmord angewandt wurde.

Trotzdem fand diese Strafe auch gelegentlich für andere Verbrechen Anwendung und zwar hauptsächlich bei Frauen und Männern, die das Verbrechen der Unzucht begangen hatten. Bei dieser Hinrichtungsart wurde der Täter lebendig und gefesselt in eine am Galgen ausgehobene Grube gelegt und diese über ihm zugeschüttet. Um eine Wiederkehr des Gerichteten zu erschweren, legte man ihn, wie bei einem Selbstmörder, mit dem Gesicht nach unten und häufte über seinem Grab Dornengestrüpp auf.

Lag der Delinquent auf dem Rücken, so steckte man ihm ein Rohr in den Mund, nicht um ein Atmen zu ermöglichen, sondern um der Seele die Möglichkeit zu geben, auszufahren.

Pfählen
[img]undefined://www.gah.vs.bw.schule.de/leb1800/folter.jpg[/img]
Das Pfählen gilt als eines der grausamsten Todesarten jener Zeit. Wahrscheinlich aus dem Abendland stammend, hielt diese Methode in Europa Einzug, um den Zuschauern etwas zum gaffen zu bieten. Dem komplett nackten Verurteilten wurd ein mit Fett eingeschmierter Pfahl in den Darm oder die Vagina eingeführt. Durch Aufstellen von eben diesem, wurde ein qualvoller Tod aufgrund der körperlichen Schwerkraft , durch das Durchbohren des Körpers herbeigeführt. Die oft tagelang dauernde Prozedur, wurde jedoch nicht allzuoft angewendet.



Rädern
[img]undefined://cynomade.de/folter.jpg[/img]
undefined://images.google.de/imgres?imgurl=undefined://www.humanist.de/religion/todesstrafe/sc ... %26hl%3Dde
Das Rädern war eine Strafe, welche ausschließlich an Männern vorgenommen wurde. Es galt als ehrloseste Form der Strafe und wurde nur bei Mördern oder Majestätsverbrechern vorgenommen.

Dabei wurde der Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag.

Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad steckte man auf den Galgen oder einen Pfosten. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Arme, der Beine usw., trat der Tod sehr langsam ein, und häufig lebte der Verurteilte noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde.



Verbrennen
[img]undefined://www.latein-pagina.de/hexen/pics/scheiterhaufen.gif[/img]
Grundgedanke dieser Strafe war es, den Verbrecher, dessen Tat als besonders abscheulich erschien, völlig vom Erdboden zu tilgen.

Die Hinrichtung durch Feuer wurde örtlich und auch nach dem Tatbestand unterschiedlich durchgeführt. Zum einen wurde der Delinquent mit gebundenen Gliedern auf einen Scheiterhaufen gelegt, zum anderen an einen Pfahl festgebunden und das Feuer um ihn herum gelegt. Zum dritten wurde er auf einer Leiter angebunden, hochgestellt und mit der Leiter in den vollauflodernden Scheiterhaufen gestoßen. Besondere Gnadenerweise waren beim Verbrennen wie beim Rädern, wenn der Scharfrichter den Verurteilten heimlich erdrosselte, erstach oder ihm beim Verbrennen ein Säckchen Schießpulver um den Hals band.



Vierteilen
[img]undefined://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/bilder/h ... ungspl.gif[/img]
Die Alemannen vollzogen diese Strafe für Verräter mit der Axt.

Wohl bekannter ist jedoch die Art, bei der Arme und Beine des Verurteilten an den Schweif von Pferden gebunden und diese dann auseinander getrieben wurden. Hierbei wurde der Delinquent buchstäblich zerrissen. Im Mittelalter und der Neuzeit wurde diese Strafe aber fast immer erst nach vorheriger Tötung des Verurteilten vollzogen.

Der Hexenhammer - malleus maleficarum

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Zuletzt geändert von Lestat de Lioncour am 16. Aug 2007 23:39, insgesamt 4-mal geändert.
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Azazel
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Beitrag von Azazel »

Um sich übrigens über die gebräuchlichen Verhörmethoden ein genaues Bild zu machen, lohnt ein Besuch im Torture-Museum Amsterdam - danach braucht man auch keine Folterhorrorfilme mehr.
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Hexenblut
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Beitrag von Hexenblut »

Hier wurde das Pfählen vergessen,das ist eine der mit Grausamsten Tötungsarten die es gab.
Lestat de Lioncour
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Beitrag von Lestat de Lioncour »

Nachdem meine brothers and sisters meinen, der Link wär unbedenklich, will ich ihn Euch nicht länger vorenthalten.
:shock:
Greets

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DarkWriter
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Beitrag von DarkWriter »

Hallo,

ich habe da mal ein paar kleinere Anmerkungen zu dem ansonsten ausführlichen Artikel.

1) Der Scharfrichter war NICHT der Henker. Dies wurde erst im späteren Sprachgebrauch übernommen. Tatsächlich aber war der Scharfrichter jemand, der mit "der Schärfe der Axt/ des Schwertes" richtete, der Henker hingegen knüpfte die Delinquenten auf. Da der Scharfrichter sehr viel geschickter sein musste, konnte der Henker nicht immer köpfen, der Scharfrichter aber immer henken.

2) Der Scharfrichter/ Henker gehörte zu den unehrlichen Berufen. Das heißt, dass sie keinen landbesitz erwerben durften, nur "unehrliche" heiraten durften und - das war wohl das Schlimmste - das auch ihre Kunder unehrlich waren. Darum wurde das Amt oft erblich.
In der Kirche musste der Henker oft an einem speziellen Ort sitzen, manchmal unter der Chortreppe, so dass ihn niemand sah. Kam ein ehrlicher Bürger mit ihm in Berührung, konnte ihn das bereits unehrlich machen. Ein Zubrott konnte sich der Henker manchmal als Hurenverwalter sichern.

3) Das Köpfen hatte noch eine andere Bedeutung im Reigen der Todesstrafen. Denn bei dieser Exekutionsmethode kam der Delinquent nicht mit dem Henker in Berührung. Das bedeutete, dass er nicht unehrlich wurde. Ehrbare Bürger wurden also enthauptet, während das Gesindel gehenkt, gerädert oder wie auch immer umgebracht wurde. Diese Tradition geht in die Antike zurück. Römer wurden enthauptet, Nicht-Römer den Tieren vorgeworfen, gekreuzigt ...

4) Die Kitzel-Folter ist nicht so harmlos, wie sie sich anhört. Manchmal liest man, dass sie schlimmer war als etwa Daumenschrauben. Denn durch den ständigen Kitzelreiz kommt es zu einer Überreizung der Nerven, was sich dann in Schmerzen umwandelt, die mit der Zeit immer schlimmer werden. Von den Füßen strahlen sie aus. Die Füße sind ohnehin sehr empfindlich, und das wurde hier augsenutzt. Vergleichbar mit dem Wassertropfen, der immer auf die gleiche Stelle am Kopf tropft.

So - das nur angemerkt.
Lestat de Lioncour
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Beitrag von Lestat de Lioncour »

Danke für die Anmerkungen....Dark Writer
Ich habe bewußt nur einen kleinen Ausschnitt aufgeführt, von Inquisitionsmethoden, vorsorglich einige weggelassen, wie das Pfählen, oder das Zersägen (eine Methode, die speziell bei homosexuellen Menschen angewandt wurde) weil ich mir nicht sicher war, ob ich solche Photos mit zum Text posten darf (Usereintrittsalter 12, will gar nicht darauf rumreiten, cheese)

Es gab unzählig mehr Tötungs-oder Foltermethoden, wie die von mir aufgezählten.
Eine beliebte Methode, um Priester zu bestrafen war sicherlich, die Folter mit der Glocke, unter der man den Rechtslosen stellte und solange auf den Resonanzkörper der Glocke schlug, bis der Geschundene wohl völlig kirre wurde.
Eine andere, wie sie in Ungarn gerne praktiziert wurde, stellt das "Fasseln" dar.
Der Geistliche mußte dazu in ein Fass steigen (in der Art wie Bier oder Weinfässer), welches verschlossen wurde und schließlich an einer Bergspitze zum Rollen gen Abgrund gebracht wurde.
Auch die Folter mit dem Wassertropfen sei hier erwähnt.
Man fesselte die "angebliche" Hexe an Armen und Beinen und ließ einen steten kalten Wassertropfen auf ihre Stirn tropfen, nach geraumer Zeit muss sich dies wie Hammerschläge angefühlt haben.

Falls Interresse besteht kann ich den Bericht ja ausweiten und sämtliche Verhörmethoden dieser Zeit anmerken.

Greets
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Konkalit
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Wohnort: "Some people go through life begging to be shot" - Eric Harris

Beitrag von Konkalit »

Eine ebenso grässliche wie faszinierende Zeit. Grässlich, das selbst ein dummer Bauernjunge der Brot stahl solch grausame Foltermethoden (vielleicht nicht in dem Maße) erleiden konnte, wie ein mehrfacher Mörder oder sonstiges. Und das selbst auf purem Verdacht hin, diese Dinge geschahen. Und wer gefoltert wurde, gestand irgendwann immer um endlich erlöst zu werden, wobei das meist unweigerlich den Tod nach sich zog. Ein ausbleibendes Geständnis brachte insofern meist nichts, da die meisten infolge der unmenschlichen Foltern früher oder später starben.
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- Was willst du?
- Dich umbringen!
Du sollst verrecken!
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Gedankenflug
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Beitrag von Gedankenflug »

menschen waren schon immer grausam....
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Luzifer-0125
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Beitrag von Luzifer-0125 »

Einfach grausam , da kann ich, nur zustimmen was da
in Namen der Kirche geschah! :shock:
Dunkelheit!