Hartz IV und die Änderungen

Hier kann alles nicht-dämonische gepostet werden

Moderator: gabor

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Azazel
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Hartz IV und die Änderungen

Beitrag von Azazel »

Es ist schon interessant wie es immer wieder gelingt die Menschen zu manipulieren...

Jetzt sind also die Hartz IV-Empfänger schuld an dem Loch in unseren Staatskassen. Nicht nur, dass diverse Interessensverbände seit Jahren den Masen einhämmern - wir brauchen Reformen und zwar Reformen, die seltsamerweise stets damit verbunden sind, dass die kleinen Leute weniger Geld, weniger Leistungen etc. bekommen sollen, aber die Konzerne und Reichen von mehr Entlastungen profitieren - nein jetzt sind die wahren Schuldigen identifiziert - das Heer der Sozialbetrüger, die sich Mittel erschleichen und damit den Staat in den Ruin treiben....doch wer lesen kann ist klar im Vorteil und wird auch schnell erkennen, dass dies nur eine ganze miese Propaganda ist, die auf dem Rücken der sozial schwächsten und ärmsten ausgetragen wird.

nur mal zum Vergleich

Aussage der herrschenden Kasten

"es gibt viel mehr Anträge auf Hartz IV als erwartet"

dazu muss ich sagen, dass mit Hartz IV die Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe beschlossen wurde - also ist es logisch, dass alle bisherigen Sozialhilfeempfänger danach einen Antrag auf Hartz IV stellen mussten!! Wer jetzt also so tut als ob das überraschend ist, der ist entweder dämlich oder verlogen

"bei Hartz IV werden sich en masse unberechtigt Leistungen erschlichen"

Wer aufmerksam Zeitung liest wird feststellen, dass dies eine Aussage ist, die die Nasen derer, die diese Aussage getroffen haben ins Unermessliche wachsen lässt, so dass sie mühelos den guten Pinocchio überflügeln..denn am Beispiel Nürnberg ist das keineswegs so - die Anzahl derjenigen, die unberechtigt Leistung erhalten ist verschwindend gering. (siehe NN v. 1.6.2006 Aussagen von Arge-Mitarbeitern)

Natürlich gibt es in einem Leistungssystem immer Schwachstellen und Leute, die das ausnutzen, doch die dadurch verloren gegengen oder zu unrecht ausbezhlten Gelder stehen in KEINEM VERGLEICH zu den Verschwendungen von Steuergeldern, den Bereicherungen durch korrupte Politiker und skrupellose Unternehmer, die z.B. Steuersubventionen in zweistelliger Milliardenhöhe abstauben.

"Wohngemeinschaften müssen in Zukunft nachweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft führen"

Wie soll man soetwas nachweisen? Vielleicht sollte der Kontrolleur vom Amt dann Kameras in der Wohnung aufstellen um die Leute 24h zu überwachen und sofort notieren wenn diese vielleicht miteinander vögeln und somit also eine eheähnliche Gemeinschaft darstellen?

Zu dieser Politik fällt mir nur eines ein :kotz:
Noriel de Morville
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Beitrag von Noriel de Morville »

Ich werde hier noch einiges an Info nachtragen, wie diese von mir so betitelte Datenklausel, da hauts euch aus den Holzpantinen... Ich habe noch den "Vorteil" in der Abteilung Reha zu sein, aber viele andere sind der Willkür ausgeliefert und das kann nicht sein.

Alleine beider Wohnung gibt es Klauseln, die gar nicht jedem bekannt sind, wie etwa, daß die zu beziehende Wohnung keinen Balkon haben darf ( Warum nicht, der ALG II Empfänger könnte sich doch aus verzweiflung hinunterstürzen und man wäre ihn los...?!) oder daß keine Gegensprechanlage vorhanden sein darf ( Schon mal im Hochhaus gewohnt?). Dies liegt alles in den Händen der Sacharbeiter, aber grundsätzlich kann eine Wohnung verweigert werden. Auch die Berechnung, maximal 40 Quadratmeter für einen Singel bei max 207,00 € kalt ist kaum zu erfüllen, da die meisten Wohnungen etwas teurer sind. HARTZ V = Ghettoisierung....

Noriel de Morville
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Re: Hartz IV und die Änderungen

Beitrag von Noriel de Morville »

Azazel hat geschrieben:

Aussage der herrschenden Kasten

"es gibt viel mehr Anträge auf Hartz IV als erwartet"

dazu muss ich sagen, dass mit Hartz IV die Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe beschlossen wurde - also ist es logisch, dass alle bisherigen Sozialhilfeempfänger danach einen Antrag auf Hartz IV stellen mussten!! Wer jetzt also so tut als ob das überraschend ist, der ist entweder dämlich oder verlogen

"
Einer der prägnantesten Punkte überhaupt, wie ich bereits in einer Nachrichtensendung hörte, die über ALG II Empfänger berichtete. Es wird einfach unter den Tisch gekehrt, daß ALGI I nicht nur die ehemaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe, sondern auch die ehemaligen Sozialhilfeempfänger beinhaltet. Dies ist keine Mehrung, sondern eine statistische Verschiebung...und das dumme Volk glaubt es...sollen ruhig weiter " Blöd bei Frank um 13:00 Uhr " schauen...*kopfschüttel*

Noriel de Morville
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Azazel
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Beitrag von Azazel »

solche Infos sind sicher gut, denn wenn es so weitergeht mit dem radikalen Sozialabbau, dann werden wir wohl bald die Mehrezahl der Leute in Deutschland hier haben, die das interessieren könnte!
Lestat de Lioncour
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Beitrag von Lestat de Lioncour »

Ich fasse es nicht !
Hartz IV hat mir während der laufenden Chemobehandlung aufgebürdet, mich von SGB II auf SGB XII umzustellen, terminiert zum 19.05.06, was ich tat. ( Warum wohl, damit ich aus der Arbeitslosenstatistik rausfalle )
In Ihrer Begründung wurde niedergeschrieben, das sie ein gesundheitliches Gutachten über meinen Gesundheitszustand in Auftrag gegeben hätten, das zu Tage brachte, daß ich mindestens 6 Monate und darüber hinaus als nicht erwebsfähig gelte.
Dies widerspreche den Anspruchsvorrausseztzungen nach dem SGBII.
Mir wurde versichert, daß der Übergang reibungslos von statten gehe und ich mich getrost auf meine medizinische Weiterbehandlung konzentrieren könne.
Heute ist der 02,06.06 und es ist weder das Geld eingetroffen, noch der Bescheid, noch ist mein krankenkassenärtztlicher Status geklärt, einfach Klasse !
Im Hause befindet es seit Wochen niemand für nötig, ans Telefon zu gehen, noch einen Rückruf zu starten, was zur Folge hat, daß ich original gezwungen bin, jetzt die Chemo abzubrechen, um meine weitere Versorgung zu klären, bzw. erstmal den Krankenkasenstatus zu regeln.

Wenn das die neuen Hartz- Gesetzte sein sollen, einen chronisch kranken Patienten, der auf vitamin und eiweißreicher Ernährung angewiesen ist, vor allem die nötigen Ruhephasen einzuhalten hat, damit der Genesungsprozess nicht gefärdet ist, dann viel Spass Euch allen da draussen und gute Nacht Deutschland, die Ihr noch gesund seid, und auch in diese Situation kommen könnt.
Ich darf jetzt am Dienstag ins Amt fahren, anstatt meine Chemo durchzuführen, darf mich aufregen, notfalls aufs Bundessozialgericht latschen, und Klage einreichen, weil die gnädige Sachbearbeiterin am Dienstag auch noch in Urlaub fährt, denn zurückrufen hält sie nicht für nötig.

Mag sein, daß ich für diese Drecksbehörde schon tot bin, aber eines schwöre ich, die lernen mich am Dienstag kennen.
Hätte ich meine Frau nicht, könnte ich bis Dienstag nun verhungern, das ist das neue Deutschland unter Frau Merkel...na dann vielen Dank auch !
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Andromalius
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Beitrag von Andromalius »

undefined://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8818699946&ssPageName=ADME:L:LCA:DE:31

Und für sowas werben wir auch noch???
Immer wenn man meint das man Recht hat, sollte man sich fragen ob es ein "Recht" überhaupt gibt.
Noriel de Morville
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Beitrag von Noriel de Morville »

Das will mir nicht in den Kopf, daß man sich um Dich so schlecht kümmert, Bruder.... Du benötigst einfach eine ganz andere Ernährung, die auch durchweg ein paar Taler mehr kostet *sucht die Tabelle*. Ich habe diesen Antrag auch gestellt, auf Anraten der Ärzte, da ich eine andere Ernährung brauche und bereits eine Ernährungsumstellung vollzogen habe.
Aber wie man jemanden mit Deiner Krankheit so sich selbst überlassen kann ist mir schlichtweg ein Rätsel. Gehe zum Versorgungsamt und reiche Beschwerde ein. Das habe ich auch getan und mit Erfolg. Eine Sachbearbeiterin hat sich Dinge erlaubt, das konnte ich so nicht hinnehmen und auf dem Versorgungsamt gibt es eine Stelle für Integration ...bei uns jedenfalls. Ich bekam einen neuen, sehr umgänglichen Sachbearbeiter.
Druck und Sanktionen gegenüber ALG II- Empfängern sind zwar eine Möglichkeit, aber ist dies die Aufgabe der Agentur für Arbeit bzw. in Deinem Fall der ARGE ?

Und wie meinte mein Freund Kauz so nett: " Ich sehe nicht unbedingt eine Notwendigkeit, ALG II-Empfängern für einen Job einen Euro pro Stunde zu zahlen. Wer von der Gesellschaft lebt, soll auch mit einem "O-€_JOB" einverstanden sein oder entgeldlos in gemeinnützigen Projekten arbeiten. Ähmm...Kauzi...da Du wie die Made im Speck von der Gesellschaft lebst...verzichte doch auf Dein Gehalt...geh mit gutem Beispiel voran. Oller Dummschwätzer... dieser Kauz*grummel*

Noriel de Morville
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Beitrag von Noriel de Morville »

MEHRBEDARFSZUSCHLAG ( wird wohl abgeleitet von Hartz IV schlägt zu, wa...?!)

Bei Zuschlägen für aufwändige Ernährung arbeitet die Bundesagentur mit festen Beträgen. Sie betragen bei

Colitis ulcerosa, Vollkost

25,56 Euro;


Diabetes mellitus Typ I, Vollkost

25,56 Euro;


Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost

51,13 Euro;


Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost

51,13 Euro;


Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost

0 Euro *;


HIV-Infektion / AIDS, Vollkost

25,56 Euro;

Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte), Lipidsenkende Kost


35,79 Euro;

Hyperlipidämie bei Adipositas, Lipidsenkende Reduktionskost


0 Euro *;

Hypertonie, Natriumdefinierte Kost


25,56 Euro;

Hypertonie bei Adipositas, Natriumdefinierte Reduktionskost


0 Euro *;

Hyperurikämie, Purinreduzierte Kost


30,68 Euro;

Hyperurikämie / Gicht bei Adipositas, Purinreduzierte Reduktionskost

0 Euro *;


Krebs (bösartiger Tumor), Vollkost

25,56 Euro;


Leberinsuffizienz, Eiweißdefinierte Kost

30,68 Euro;


Morbus Crohn, Vollkost

25,56 Euro;


Multiple Sklerose, Vollkost

25,56 Euro;


Neurodermitis, Vollkost

25,56 Euro;


Niereninsuffienz, Eiweißdefinierte Kost

30,68 Euro;


Niereninsuffienz mit Hämodialysebehandlung, Dialysediät

61,36 Euro;


Ulcus duodeni Geschwür im Zwölffingerdarm) / Ulcus ventriculi (Magengeschwür), Vollkost

25,56 Euro;


Zöliakie / Sprue, Glutenfreie Kost

66,47 Euro;


*
Bei Adipositas (Fettleibigkeit) soll grundsätzlich kein Zuschlag bewilligt werden, da dieser aus aktuellen medizinischen Kenntnissen nicht herleitbar sei.

Quelle: "Dienstliche Hinweise der Bundesagentur zu § 21 SGB II", die BA folgt darin den Empfehlungen des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge"
Kranke, Behinderte oder von Krankheit bzw. von Behinderung bedrohte Personen bekommen nach § 23 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) eine Zulage „in angemessener Höhe“ zum Sozialhilfe-Regelsatz, falls sie nach ärztlichem Gutachten eine besondere und teure Ernährung benötigen. Doch diese Krankenkostzulage wurde im Jahr 2000 in einer Stellungnahme einer Arbeitsgruppe von Ärzten und Ärztinnen aus kommunalen Gesundheitsämtern als größtenteils überflüssig und unberechtigt angegriffen. Darauf gestützt wollen viele Sozialämter mittlerweile nur noch im Ausnahmefall eine Zulage für Sozialhilfebeziehende mit wenigen, besonders schweren Krankheiten anerkennen. Doch mehrere Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte bestätigen: Diese Kürzungen sind nicht durch das BSHG gedeckt. Sozialhilfebezieherinnen, die an der Zuckerkrankheit, Diabetes mellitus Typ1 und Typ 2a, oder an verschiedenen anderen (vor allem Stoffwechsel-) Krankheiten leiden, haben weiter Anspruch auf eine Krankenkostzulage.

Für welche Krankheitsbilder ein Mehrbedarf bewilligt wird, und wie hoch die Pauschale für diese Krankenkostzulage sein soll, darüber befindet seit langem der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ (im folgenden nur noch „Deutscher Verein“ genannt). Der „Deutsche Verein“ ist ein Zusammenschluss kommunaler Interessenvertreterinnen aus dem Sozialbereich mit Vertreterinnen von Wohlfahrtsverbänden, u.ä. Nach den Empfehlungen der Experten dieses Vereins, die dazu medizinische und ernährungswissenschaftliche Literatur heranziehen, sollen die Sozialämter beispielsweise Personen mit erhöhtem Wert an Blutfetten, die eine spezielle cholesterinarme Kost benötigen, 35,79 Euro; Zulage zum allgemeinen Sozialhilfe-Regelsatz zahlen. Bei Alterszucker (Diabetes mellitus, Typ 2a) empfiehlt der „Deutsche Verein“ dagegen einen Mehrbedarfszuschlag von 51,13 Euro; und für Patienten mit Neurodermitis z.B. eine Zulage von 25,56 Euro; (s. auch Tabelle).

An den Empfehlungen des „Deutschen Vereins“ orientieren sich normalerweise auch die Sozialämter und die Rechtsprechung. In Zeiten der starken Umverteilung von unten nach oben rücken daher auch solche Empfehlungen verstärkt in das Blickfeld kommunaler Interessenvertreterinnen. Im Jahr 1997 entdeckten die Experten des „Deutschen Vereins“ so wundersamer Weise, dass die Vollkost, welche z.B. Krebskranke und an Multipler Sklerose Erkrankte benötigen, gegenüber den Vorjahren plötzlich billiger geworden war. Statt über 100 DM hielten sie somit nur noch 50 DM an Mehrkosten für die betroffenen Krebs- und MS-Kranken gegenüber der Ernährung Gesunder für notwendig.
Schmalkost und Linsengericht

Nach Auffassung kommunaler Kürzungsprofis berücksichtigt diese 1997 vom „Deutschen Verein“ entwickelte Schmalkost für eine Reihe von Krankenkostzulagen jedoch offenbar noch immer nicht ausreichend die Revolutionierung medizinischer Erkenntnisse im Bereich der Diätkosten in den letzten Jahren. Denn, wie eine Arbeitsgruppe von ärztlichen Bediensteten kommunaler Gesundheitsämter in einem Gutachten (im folgenden: "Begutachtungsleitfaden") für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgefunden hat , habe die Ernährung bei einer Reihe von Krankheiten keine wissenschaftlich nachweisbaren Auswirkungen: Z.B. bei Krebserkrankungen oder bei Neurodermitis. Frühere, anders lautende Erkenntnisse seien nach Ansicht der amtsärztlichen Leuchten nicht haltbar. Die den "Begutachtungsleitfaden" herausgebenden Sozialdezernenten von Westfalen-Lippe bräuchten in ihren Städten und Gemeinden den daran Erkrankten den bisher gezahlten Mehrbedarfszuschlag nicht länger zu zahlen.

Bei anderen Krankheiten, etwa bestimmten entzündlich Darmerkrankungen, reiche „eine ausgewogene Mischkost unter Berücksichtigung, d.h. Weglassen, von unverträglichen Nahrungsmitteln“, wodurch „kein erhöhter Kostenaufwand“ entstehe. Solches gelte auch beispielsweise für Zuckerkranke, Übergewichtige und Personen mit hohen Werten von Blutfetten, deren Gesundheitszustand sich durch Weglassen von z.B. allzu zuckerhaltigen Lebensmitteln, weniger Wurst und Fleisch und durch eine Gewichtsabnahme deutlich verbessern könne. Mehrkosten seien mit dieser Ernährungsumstellung aber nicht verbunden, zumal nach neuesten medizinischen Erkenntnissen vom Kauf von häufig hohe Fett- und Energiewerte enthaltenden Diätprodukten eher abzuraten sei.
„Ausgewogene Mischkost“ nach dem Regelsatz

Diese Argumentationsmuster des "Begutachtungsleitfadens" griff auch die Stadtverwaltung Oldenburgs gerne auf, als es zu Beginn des Jahres 2003 vielen Betroffenen den Mehrbedarfszuschlag ersatzlos strich. Der Leiter des Gesundheitsamtes, Herr Dr. Friedrichs, dozierte beispielsweise in Bescheiden an betroffene Zuckerkranke, dass diese insbesondere durch eine „ausgewogene Mischkost“ sowie „die Einhaltung eines normalen Körpergewichtes“ eine bestmögliche Einstellung ihres Blutzuckers erreichen und Probleme und Folgeerkrankungen vermeiden könnten. So genannte „'Diabetikerprodukte'“ seien dagegen nicht nur teurer, sondern auch aus medizinischen Gründen „wegen nachteiliger Auswirkungen“ nicht zu empfehlen. Dr. Friedrichs kommt zu der Schlussfolgerung: „Ein erhöhter Kostenaufwand kann bei diesen Empfehlungen nicht erkannt werden. Im Gegenteil ist durch die Begrenzung des Fleischkonsums eine Einsparung zu erwarten, da pflanzliche Nahrungsmittel in der Tendenz preisgünstiger als tierische sind.“

Nun ist schon die im „Begutachtungsleitfaden“ und bei Dr. Friedrichs mitschwingende Unterstellung, wonach der Sozialhilfe-Regelsatz eine ausgewogene Ernährung durch 'normale Lebensmittel' ermögliche, vorsichtig ausgedrückt unwissend und ignorant. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen beispielsweise, dass in unteren Einkommensschichten sowohl die Häufigkeit von Erkrankungen als auch die Zahl der Sterbefälle in jüngeren Jahren höher ist als in den oberen sozialen Schichten [1]. Dies liegt u.a. daran, dass insbesondere Ernährungsbedingte Krankheiten mit vermindertem Einkommen zunehmen. Qualitativ höherwertige Lebensmittel wie Gemüse, Obst und Milch sind etwa für Sozialhilfebeziehende kaum zu finanzieren. Insbesondere in der „Gummiwoche“ am Ende des Monats, wenn das Geld fast aufgebraucht ist, bleibt die Küche oft kalt und die Betroffenen leben dann z.B. von Tütensuppen und anderen Billigprodukten. Und der Druck der als belastend empfundenen Lebenssituation führt außerdem eher etwa zu vermehrtem Verbrauch von Süßigkeiten oder Alkohol, die z.B. zu Übergewicht führen können [2].
Gesundheitsgefahren durch Gutachten des Gesundheitsamts

Bei Diabetes handelt es sich außerdem um eine durch die Schädigung der Bauchspeicheldrüse verursachte Stoffwechselkrankheit. Dabei führt der Mangel an Insulin zu einer unzureichenden Blutzuckerverwertung und in der Folge auch zu Störungen des körpereigenen Fett-, des Eiweiß- und des Mineralstoffhaushalts. Diabetikerinnen sollten daher nach den Empfehlungen ärztlicher Fachleute eine kohlehydrat- und Fettreduzierte Diät zu sich nehmen, die vor allem aus magerem Fleisch, Fisch, Gemüse und Obst besteht. Diese Lebensmittel sind entgegen den Behauptungen des„Begutachtungsleitfadens“ und des Oldenburger Gesundheitsamtes aber sehr wohl teurer als das normale Supermarktangebot, wie jeder weiß, der nicht von einem Ärztegehalt leben kann. Medizinisch besonders empfohlen werden so z.B. kostenaufwändige Vollkornprodukte, da sie den Blutzuckergehalt des Blutes nur in schonendem Tempo ansteigen lassen und reich an Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien sind. Und nur in qualitativ hochwertigen und dementsprechend teuren Lebensmitteln, vor allem frischem Obst und Gemüse, sind so genannte „sekundäre Pflanzenstoffe“ enthalten, die den typischen Folgeerkrankungen von Diabetes wie Durchblutungsstörungen der Beine, der Augen oder des Herzens vorbeugen können. Diese Lebensmittel sollten daher möglichst täglich auf dem Speisezettel der Betroffenen stehen. Wie das aber alles zu finanzieren ist, wenn man von der Sozialhilfe lebt, wird wohl das Geheimnis gefälliger Gutachten von sparsamen Bediensteten kommunaler Gesundheitsämter bleiben.

Eine Reihe von Kranken und Behinderten in Niedersachsen wollte jedenfalls die von ihren Sozialämtern verfügte Streichung der Krankenkostzulage nicht hinnehmen. Sie haben gegen die entsprechenden Kürzungsbescheide Widerspruch und dann auch Klage erhoben. Und mittlerweile zeichnet sich hier ein umfassender Erfolg für all diejenigen ab, die die Flinte nicht ins Korn geworfen, sondern mit juristischer Munition geladen haben.
Grün ist die Heide

So urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beispielsweise, dass einem u.a. an erhöhten Blutfettwerten, Bluthochdruck, Neurodermitis und Übergewicht erkrankten Mann 35,79 Euro; als Krankenkostzulage zu bewilligen sei (Beschluss vom 14.11.2002; AZ: 4 ME 465/02). In einem anderen Fall entschied es, dass – entgegen der feinsinnigen Differenzierung im „Begutachtungsleitfaden“ - nicht nur akut AIDS-Kranken, sondern auch den HIV-Infizierten, bei denen AIDS noch nicht ausgebrochen ist, ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zustehe (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.10.2002 – AZ: 12 ME 622/02).

Zur Begründung führte das OVG dazu aus, dass es die Empfehlungen des „Deutschen Verein“ nach wie vor für den allein gültigen Maßstab dafür halte, ob bei Vorliegen einer ärztlich bestätigten Erkrankung nun ein Mehrbedarf gezahlt werden müsse oder nicht. Dies schon deshalb, weil diese Empfehlungen auf einer breiten Auswertung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen beruhe, während die fachliche Grundlage der Darstellung im „Begutachtungsleitfaden“ unklar und zweifelhaft sei. Zudem sei der „Begutachtungsleitfaden“ nur von Ärzten geschrieben worden, die ernährungswissenschaftliche Gesichtspunkte völlig ausgeblendet hätten. Den gutachtenden Ärzten mangle es daher schlicht auch an der Fähigkeit, die finanzielle Mehrbelastung von Kranken und Behinderten angemessen einzuschätzen.
Klagen statt wehklagen!

Die oben wiedergegebene Begründung lässt sich auch auf allen anderen Fälle übertragen, in denen die Sozialämter Betroffenen einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung verweigern, obwohl die Empfehlungen des „Deutschen Vereins“ in diesem Fall eine Krankenkostzulage vorsehen – also z.B. auch auf Zuckerkranke und auf Personen mit Multipler Sklerose. Zudem folgen inzwischen auch untere Verwaltungsgerichte der Rechtssprechung des OVG Lüneburg, wie es das z.B. vor kurzem das Verwaltungsgericht Göttingen in seinem Urteil vom 24.6.2003 getan hat (AZ: 2 A 2192/02). Betroffene, denen das Sozialamt trotz dieser eindeutigen Rechtslage noch immer die notwendige Zulage verweigert, sollten sich dagegen deshalb unbedingt mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten dafür sind günstig.

Anmerkungen:

[1] Vgl. dazu und zum folgenden z.B den Reader: Suppenküchen im Schlaraffenland. Armut und Ernährung von Familien und Kindern in Deutschland. Hannover: 2000; zu beziehen über einen der Herausgeber, die Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V., Fenskeweg 2, 30165 Hannover.

[2] Wobei es symptomatisch für das gesellschaftliche Problembewusstsein ist, wenn sich dann gewiss gut bezahlte Forscherinnen wie vor kurzem geschehen u.a. an die Quer wenden und um Mithilfe bitten, weil sie Konzepte zur Gesundheitsberatung und zur autoritativen Anleitung der Betroffenen zu besseren Ernährungsverhalten entwickeln wollen. Die nahe liegende Idee, statt dessen insbesondere eine nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation für die Betroffenen zu fordern, ist dagegen auch in Kreisen von Wissenschaftlerinnen offenbar ein höchst exotischer Gedanke.


QUELLE: undefined://www.sozialticker.com
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Dark Prinzess
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Hartz 4 und die Änderungen

Beitrag von Dark Prinzess »

.............
Zuletzt geändert von Dark Prinzess am 30. Dez 2006 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Noriel de Morville
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Re: Hartz 4 und die Änderungen

Beitrag von Noriel de Morville »

Dark Prinzess hat geschrieben:Ich frage mich nur warum eigentlich immer die Sozial schwachen es ausbaden müssen oder schuld sind.
Denn die Politiker haben ihr auskommen und müssen sich keine gedanken und sorgen machen den monat zu überstehen wie viele andere menschen hier in deutschland.
Ich würde mir wünschen das ein Politiker einfach mal mit einem Hartz 4 Empfänger die rollen für 2 monate tauscht , ich frage mich ob die Politiker danach immer noch der selben meinung sind und es immer noch so sehen das die Sozial schwachen schuld sind.
Sorry das musste mal sein es :kotz: mich einfach an unsere Politik hier.


Dunkle grüsse Dark Prinzess ;)

Wo lässt es sich leichter und besser kürzen als auf dem Sozialen Sektor, durch dementsprechende Propaganda ist schnell ein Sündenbock gefunden und das stupide Volk braucht mal wieder nicht nachzudenken, weil die Medien dieses übernommen haben, im Einklang mit den sogenannten Volksvbertretern...Wer zu träge ist und sich in viskoser Letahrgie, eingelullt durch die Taktiken der Massenmedien behaglich auf dem Chaiselongue lümmelt und der geistigen Verfettung anheimfällt, der gibt sich wohl damit zufrieden, daß für ihn gedacht und gesprochen wird. Dieses Volk verdummt zusehends oder hat sich einlullen lassen, es ist mir unbegreiflich. Bei manchen habe ich das Gefühl, die Anzahl der Denkprozesse sei so verschwindend gering, daß ich sie bei der Hand nehmen, auf die Toilettenschüßel setzen muss und gut zureden:" Und nun feste drücken, dann kommt Kackakacka...Noriel ist bei Dir..." Selbst diese "Selbstständigkeit" spreche ich ihnen manchmal ab. Wie kann ich da Autonomie bei anderen Denkprozessen erwaten?

Ich gebe Dir zwar recht, daß einer derer, die sich über die Sozialschwachen moquieren, ruhig einmal mit einem derselben tauschen sollte, aber wir sollten die Gesetzmässigkeiten von Ursache und Wirkung nicht ausser Acht lassen. Wenn A etwas entscheiden (AKTION) muss B diese Entscheidung noch lange nicht akzeptieren oder gutheissen (REAKTION), wechselseitige Beziehung eben.... womit ich nun wieder auf den oberen Abschnitt verweise.
Natürlich tragen Politiker eine Mitschuld an der Verunsozialung des Landes, aber genauso der/die Bürger, die diese aus o.e. Gründen vorbehaltlos akzeptieren.

Noriel de Morville
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Azazel
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Beitrag von Azazel »

Du sprichst mir wie immer aus der Seele!

Die Quittung wird irgendwann kommen, denn der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht!
Noriel de Morville
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Beitrag von Noriel de Morville »

Aktuell und auch recht nett:

undefined://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politi ... cnt=896309&

Noriel de Morville
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Mystery
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Beitrag von Mystery »

*Überlegt, ob sie mal ihre Facharbeit ins Forum stellen soll, weiß aber nicht, ob das überhaupt jemand lesen möchte*
Bist du wütend, zähle bis vier, bist du sehr wütend, fluche.
Mark Twain, Erzähler, 1835-1910
Darona
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Beitrag von Darona »

Ich bitte darum Mystery.

Ich lese solche gerne über solche Themen,
lebe zwar in Österreich aber so viele Unterschide gibt es da nicht.
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Mystery
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Beitrag von Mystery »

@Darona, dann mal viel Spaß beim Lesen ^^

Harz IV und seine Folgen


1. Hartz IV allgemein



1.1

Hintergrund und Erklärung von >Hartz IV<


Seit den 70er-Jahren wird Arbeitslosigkeit durch Faktoren, wie z.B. der Ölkrise und Weltwirtschaftskrise zu einem immer größeren Thema in der Bundesrepublik Deutschland. Trotz Gegenmaßnahmen herrscht ab 1980 die Massenarbeitslosigkeit.
Mit diesem Hintergrund tagte im August 2002 die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung von Dr. Peter Hartz, um Vorschläge für eine effizienter gestaltete Arbeitsmarktpolitik zu finden.
Bundeskanzler Schröder versprach, die Vorschläge der Kommission „eins zu eins“ (aus Wikipedia, Hartz-Konzept) zu verwirklichen. Somit traten die Hartz-Gesetze, bestehend aus den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und zuletzt am 01.01.05 Hartz IV in Kraft. Die Hartz IV-Reformen wurden von dem zuständigen Arbeitsministerium unter Wolfgang Clement als die wichtigsten seit Jahrzehnten eingestuft.

„Beim >Harz IV< genannten Gesetz steht ein zentrales Ziel im Vordergrund: Langzeitarbeitslose sollen wieder besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.“ (Arbeitsmarktreform, SPD)
Die Hartz-Gesetze beinhalten unter anderem die Einführung der Personal-Service-Agenturen und der >Ich-AG´s<, sowie die Ausweitung der Mini-Jobs.
Die Agenturen sollen Arbeitslose über eine Tätigkeit als Leiharbeiter wieder in die Arbeitswelt einführen und unbefristete Arbeitsverhältnisse schaffen.
Durch Hartz IV wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der ARGE verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit der kommunalen Option, das heißt, sie übernehmen eigenverantwortlich die Betreuung von Langzeitarbeitslosen.
Langzeitarbeitslose haben nicht mehr den Anspruch auf ALG I und erhalten nun Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von ALG II das Vermögen des Antragstellers plus bestimmter Angehöriger berücksichtigt. Dieses Geld wird, ebenso wie die Sozialhilfe, aus den allgemeinen Steuern bezogen, während für das ALG I eine Versicherung existiert, in die ein- und ausgezahlt wird.
Zum Minimieren der Arbeitslosigkeit werden den ALG II -Empfängern so genannte >1-Euro-Jobs< angeboten. Die sind meist in sozialen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken, Kindergärten, Gärtnereien,…) und sollen die Chance auf eine Übernahme bieten. Diese werden durch die ARGE vermittelt und dauern bis zu einem dreiviertel Jahr mit ca. 25 Wochenstunden an. Danach wird man entweder angenommen, oder fällt in die Arbeitslosigkeit zurück. Weil man sich für wenig Geld arbeitswillig zeigt, hat man dann eine höhere Chance, dass Bewerbungen angenommen werden. Wolfgang Clement meinte dazu: „Die Ausgestaltung der Zusatzjobs ist auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen.“ (aus undefined://www.tacheles-sozialhilfe.de) Somit sind diese Jobs auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen angepasst.
Hartz IV-Empfänger werden durch aktive Leistungen wie Beratung, Vermittlung, Weiterbildung oder auch ABM unterstützt.
Bei Verweigerung der Unterstützungsangebote ist im SGB II (Sozialgesetzbuch) vorgesehen, die Fürsorgeleistung schrittweise zu kürzen, denn „die Philosophie sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik lautet >Fördern und Fordern<. Wir bieten Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir erwarten aber auch, dass sie diese ergreifen und sich selbst um die Aufnahme einer Arbeit bemühen.“ (Arbeitsmarktreform, SPD)
Die Ausnahme bilden Hartz IV - Bedürftige, die nicht erwerbsfähig sind.
Diese müssen die Unterstützungsangebote nicht annehmen, können jedoch weiter Fürsorgeleistungen beziehen.


1.2

Leistungen und Hilfebedürftigkeit


Damit der notwendige Lebensunterhalt eines Sozialhilfebedürftigen sicher gestellt ist, gibt es die so genannte >Hilfe zum Lebensunterhalt< (Diese gilt Sozialhilfebedarfe je nach Art und Lebensumständen durch Darlehen, laufende und einmalige Geldleistungen ab.) So werden Regelbedarfe, wie Nahrung, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, etc… durch Regelsätze abgegolten. Bei einmaligem Bedarf, wie z.B. neuen Möbeln und Haushaltsgeräten, gibt es meist eine Pauschale während Kosten für Unterkunft und Heizung nach den individuellen Verhältnissen komplett übernommen werden können.


1.3

Beweispflicht


Nach Stand des 07.01.06 müssen Hartz IV - Empfänger den BA (Bundesargenturen für Arbeit) künftig beweisen, dass sie auch wirklich bedürftig sind. „Vor allem im Falle der >Eheähnlichen Gemeinschaften< müsse eine Umkehr der Beweispflicht gelten.“ (Tagesschau) In eheähnlichen Gemeinschaften wird nun das Einkommen des Partners bei der Berechnung des ALG II herangezogen.
Vor der Regeländerung mussten die Ämter die Nachweise führen, scheiterten aber in den meisten Fällen und fanden sich vor dem Sozialgericht wieder.
Menschen, die Zahlungen durch Fehlangaben erschleichen, können zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden. Wer das Geld allerdings nicht aufbringen kann, dem droht eine Haftstrafe.



2. Hartz IV - Umsetzung



2.1

Ein interessantes Telefonat zum Thema ALG II


Dem Bekannten eines „TreffpunktEltern“- Mitglied (Forum) werden von Seiten ARGE Leistungen verweigert, auf die er gesetzlich ein Recht hat.
Daraufhin telefoniert das Forumsmitglied mit einer anderen Bekannten, die selbst in der ALG II Antragsbearbeitung tätig ist.

Ausschnitt des Telefonats…

Fm (Forumsmitglied): „Stehen Herrn XXX die Leistungen nun von Rechtswegen zu?“

A (Antragsbearbeiterin): „Von Rechtswegen würden ihm die Leistungen auf jeden Fall zustehen, jedoch wird ihm diese Leistung nicht bewilligt werden.“

Fm: „Wie nicht bewilligt werden? Entweder die Leistungen stehen ihm zu, oder sie stehen ihm nicht zu.“

A: „Da hast Du schon Recht. Tatsache ich jedoch, dass es interne Anweisungen gibt, die mit absolut verbieten, Herrn XXX auf seine Ansprüche hinzuweisen, oder ihm diese gar zu bewilligen.“

Fm: „Hä? Wie gibt es denn so was? Die ARGE hat doch ebenso eine Beratungs- sowie Fürsorgepflicht gegenüber den Antragstellern. Oder?“

A: „Das wäre schon richtig. Jedoch werden etliche Millionen allein dadurch eingespart, dass die Leute gar nicht wissen, was ihnen alles zusteht und wir dürfen sie keinesfalls darauf hinweisen. Recherchiert ein Antragsteller selbst, so sind wir gezwungen, ihm ins Gesicht zu lügen und die Ansprüche erstmal abzuwehren.“

Fm: „Und wenn ihr sie doch bewilligt?“

A: „Dann kann ich meinen Antrag auf ALG II auch gleich abgeben. Laut interner Dienstanweisung sind wir zu absolutem Stillschweigen verpflichtet, sonst droht Kündigung.“

Fm: „Das darf ja wohl nicht wahr sein. Aber gehen wir mal davon aus, dass sich derjenige selbst erkundigt. Der wird doch sofort Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen, wenn der die Leistungen, die ihm zustehen, nicht bewilligt bekommt.“


A: „Sicher. Fakt ist aber, dass solche Sachen erstmal von Grund aus abgewürgt werden. Nur etwa 70% legen dann wirklich Widerspruch ein, welcher allerdings auch umgehend abgelehnt wird. Den Leuten bleibt dann nur der Weg zum Sozialgericht und den gehen nicht mehr als 10%, weil es die anderen für aussichtslos halten und wieder andere von Seiten der ARGE so eingeschüchtert werden, dass sie sich gar nicht mehr getrauen, weitergehende Schritte zu unternehmen. Wenn man von unberechtigten Schritten mal absieht, erhalten letztendlich nur etwa 8% am Ende wirklich die ihnen zustehenden Leistungen […]“


2.2

Leben mit Hartz IV


Die Arbeitsmarktreform der SPD besagt: „… wir haben über eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe herausgeholt. Sie erhalten jetzt endlich das gleiche umfassende Angebot an Förderungen und Jobvermittlung wie alle anderen Arbeitssuchenden. So bekämpfen wir Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft.“
Diese Aussage entspricht jedoch nicht den Fakten. Fakt ist, dass z.B. 1-Euro-Jobs angeboten werden und auch von den meisten Hartz IV- Empfängern genutzt werden, dennoch kann man nicht von einer effektiven Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit reden. Betriebe, die solche Jobs anbieten, sind oft auf billige Arbeitskräfte aus, weil sie selber kein Geld für Arbeiter mit Tariflohn haben. Somit haben 1-Euro-Jobber kaum eine Chance auf Übernahme, müssen aber in den meisten Fällen die Tätigkeiten von qualifizierten Arbeitskräften übernehmen, was gesetzlich eigentlich verboten ist, oder werden schikaniert wie eine 1-Euro-Jobberin aus Hamburg berichtete: „Zuerst haben wir alle Arbeitskleidung erhalten: blaue Latzhosen und Jacken, wo groß draufsteht: HAB Eidelstedt (HAB = Hamburger-Arbeits-Beschaffung) Das muss so sein, damit alle Menschen sofort sehen, mit wem sie es zu tun haben, so hat der Einweiser es erklärt.“ (Erfahrungsbericht von labournet.de) Doch nicht nur in den Jobs kommt es zu solchen Fällen, auch bei den Agenturen der ARGE werden die Bedürftigen nicht freundlicher behandelt. Die meisten haben bereits den Versuch, jemanden der Antragsbearbeiter während Telefonsprechzeiten zu erreichen, aufgegeben: „Wie zu erwarten, wurde ich natürlich nicht zurückgerufen […] Nach meinem Arbeitsschluss versuchte ich, Herrn XXX zu erreichen, bin aber nicht durchgekommen.“ (Beschwerdebrief einer Hartz IV-Empfängerin) Sollte man jedoch mal jemanden erreichen, sind abweisende und arrogante Bemerkungen von Seiten der ARGE determiniert. Viele Hartz IV-Empfänger lassen sich eine solche Behandlung nicht mehr gefallen. Dementsprechend ist die Atmosphäre in den Warteräumen der Agenturen. Es kommt zu Wortgefechten zwischen Mitarbeitern und Bedürftigen, einige werden des Hauses verwiesen und andere müssen mindestens drei verschiedene Anträge in verschiedenen Räumen ausfüllen und befinden sich plötzlich wieder beim Ausgangspunkt. Anträge werden ignoriert und wenn man sich erkundigt, was nun geschehen soll, sind besagte Anträge entweder nie angekommen oder aber es wird dem Antragssteller Unordentlichkeit und Inkompetenz vorgeworfen: „Im Schreiben von Herrn XXX wird mir vorgeworfen, dass ich erhebliche Änderungen in meinen Verhältnissen nicht angezeigt hätte […] Ihre Dienstelle wurde schon am 17. Nov. 2005 (per Fax) darauf hingewiesen.“ (Beschwerdebrief einer Hartz IV-Empfängerin)
Auf die Grundrechte wird ebenso wenig eingegangen. In Artikel des Grundgesetzes steht geschrieben: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Grundgesetz, Seite 13) Dennoch bekommt Frau X nicht dieselben Leistungen wie Frau Y, trotz gleicher Voraussetzungen. Es kommt auch vor, dass einige keine Unterstützungsgelder mehr bekommen, oder diese zu spät gezahlt werden, und das trotz Bewilligung. Mieten können daher nicht gezahlt werden und man muss damit rechnen, Mitte des Monats keine Lebensmittel mehr kaufen zu können, was nun zu Verzweiflung und Unzufriedenheit führt. Sozialhilfeempfänger leben schließlich am Rande der totalen Verarmung und müssen sich nun ernsthaft Sorgen um ihre Existenz machen. Wer juristisch informiert ist und Ahnung von den Sozialgesetzen hat, kann sich mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen und wenigstens zur Hälfte das bekommen, was ihm zusteht.
Wer sich jedoch rechtlich gesehen auf die Ämter verlassen muss, kann sehr viele Probleme bekommen.
So kommt es, dass die meisten ALG II – Bedürftigen schließlich resignieren, da die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle immer geringer wird. Nur noch wenige versuchen, die ihnen zustehenden Leistungen einzufordern, notfalls auch mit rechtlicher Unterstützung.
„Wir wollen, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher sein Arbeitsleben mit Arbeitslosigkeit beginnen muss.“(Arbeitsmarktreform der SPD) Auch dieses Aussage ist nicht effektiv umgesetzt wurden, da der erste Antrag für Jugendliche, deren Eltern ALG II empfangen, der Sozialhilfeantrag ist und nach wie vor viele Jugendliche nach der Ausbildung nicht übernommen werden. Die Ausgestaltung der 1-Euro-Jobs ist nicht, wie versprochen, auf die individuellen Erfordernisse der Bedürftigen abgestimmt. Die Arbeitslosenzahlen gehen nicht zurück, strukturelle und konjunkturelle Arbeitslosigkeit werden durch saisonale Arbeitslosigkeit ersetzt. Trotz Versprechungen der Politiker schlugen Hartz I, II und III fehl.



3. Folgen



3.1

Reaktion der Bürger


Seit der Bekanntgabe von Hartz IV vor gut einem Jahr gibt es unterschiedliche Reaktionen unter dem Volk, doch er geht deutlich hervor, dass viele dem Konzept eher mit Skepsis gegenüber stehen.
Berufstätige, die sich nicht zwangsweise mit ALG II auseinander zusetzen brauchen, betrachten das Konzept positiver und offener:
„Wer nur wegen >Hartz IV< von Verelendung spricht, kennt die Fakten nicht. Mit dem ALG II sind wir immer noch auf dem Niveau von Staaten wie Dänemark oder Schweden - und die sind nicht für ihr schlechtes Sozialsystem bekannt.“ (Eric Eggert, yatil.de) Aber nicht das Konzept ist für die negativen Reaktionen der Bedürftigen verantwortlich, sondern die Erfahrungen mit den davor eingeführten Hartz- Reformen und die sichtbaren Folgen der jetzigen Reform. Schon vor Einführung von Hartz IV breiteten sich Unruhen zwischen dem deutschen Volk aus. Kampagnen wurden gestartet, die darauf hinwiesen, dass die Reformen „für Millionen Menschen Entrechtung, Enteignung, Arbeitszwang und Armutslöhne“ mit sich bringen (Hartzkampagne – Hartz IV macht schlank).
Während typische ALG II – Familien (Alleinstehende mit ein bis zwei Kindern) mit rund 553€ im Monat auskommen müssen, kassieren Politiker nach wie vor mindestens 8000€ monatlich. Die finanziellen Leistungen sind durch die Reformen gesunken. Weitere Kampagnen verkünden: „Seit dem Start der Hartz - Gesetze im August 2002 ist die Arbeitslosigkeit gestiegen, die Zahl der Erwerbstätigen und die der offenen Stellen ist gesunken. Mit Hartz IV sollen die zur Arbeitslosigkeit Verurteilten nun finanziell und politisch >entsorgt< werden.“ (Institut für sozial- ökologische Wirtschaftsforschung München, letzte Seite)
Logisch gesehen scheint die auch tatsächlich der Fall zu sein, denn alles deutet darauf hin, dass der Staat in die eigene Tasche wirtschaftet: 1-Euro- Jobber können als billige Arbeitskräfte verwendet werden, wenn ALG II- Empfänger mit Erwerbstätigen in eheähnlichen Verhältnissen leben, werden die Leistungen komplett gestrichen und über andere Leistungen wissen Bedürftige nicht bescheid, weil die Agenturen ihren Beratungspflichten auf Grund interner Anweisungen nicht nachgehen, damit der Staat wieder etliche Millionen einspart.
Dass viele Menschen in prekäre Verhältnisse oder an deren Ränder gebracht wurden, machte sie zeitweise erpressbar. Dies führte zu einem rechtsextremen Anstieg, denn durch Angst, Unzufriedenheit und Verarmung konnte die nationalistische und rassistische Ideologie wieder Auflegen, da Rechtsradikale die Unstände für sich nutzbar machten. Die Bevölkerung will sich diese schikanierenden Behandlungen auf Kosten der Armen nicht mehr länger gefallen lassen. Sie sind unzufrieden und die meisten wollen, dass die Reformen wieder abgeschafft werden. Von Existenzängsten geplagt gehen die Menschen wieder auf die Straße und demonstrieren. Die Proteste breiten sich in ganz Deutschland aus und es kommt wieder zu den regelmäßigen Montagsdemonstrationen, die von diversen Gegenkampagnen unterstützt werden. Viele Bertoffenen kündigen ihre Lebensversicherung, weil sie Angst haben, dass das gesparte Geld mit der Arbeitslosenhilfe verrechnet wird.
Unter den Jugendlichen sind Ehrgeiz und Resignation gleichermaßen vertreten.
Viele versuchen bestmögliche Leistungen in Schule und Ausbildung zu erzielen, weil sie befürchten, selbst in die Arbeitslosigkeit abzurutschen. Es gibt jedoch auch viele, die sich überfordert fühlen und keinen Sinn in ihrem Streben erkennen, da viele ein keine Chancen auf eine Übernahme bei ihren Ausbildungsplätzen haben oder das Studium nicht finanzieren können und nicht mit Schulden in die Arbeitswelt gehen wollen. Es kommt zu einer aggressiven Stimmung, die sich durch Pressemitteilungen, wie „So viele falsche Freunde. Die Arbeitslosenindustrie läuft zu populistischer Hochform auf – und schadet den Betroffenen“ oder „>Hartz-IV-Macher<: Weihnachten bei ALG II – Bezug nicht erwünscht“ (Labournet.de), noch verstärkt.
Auf den Staat vertrauen die Menschen schon lange nicht mehr. Dadurch kommt es zu einer geringen Wahlbeteiligung und es gelangen immer dieselben Parteien ins Amt. Der Grund für dieses Misstrauen waren die Aussagen von Seiten Schröders, der versprach, mit den Hartz - Reformen einen sofortigen Abeitslosenabbau zu erreichen. Jedoch sind bis jetzt sämtliche Hartz - Konzepte gescheitert und laufen fast alle ins Leere.
Inzwischen gehen die Proteste weiter und immer mehr Menschen beginnen zu streiken.


3.2

Reaktionen und Stellungnahme der Politiker


Die Politiker stehen den Hartz IV - Reformen suspekt gegenüber. Eindeutige Stellungen werden eher selten bezogen, aber eine Aussage bleibt immer die Gleiche: Es muss etwas geändert werden.
Auch die Regierung ist seit der Reaktion des Volkes unzufrieden und möchte Fehler der Vergangenheit wieder bereinigen und übt offen Kritik an Parteimitgliedern und anderen Parteien.
So auch Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrer Rede vom 15. Februar 2006:
„Herr Müntefering, dass jetzt auch ein sozialdemokratischer Arbeitsminister junge ALG II-Empfänger zumindest als potenzielle Schmarotzer ansieht und damit relativ umstandslos an die Töne des nordrhein –westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann anknüpft, finde ich enttäuschend.“ (Gruene-bundestag.de)
Auf diese Aussage hin gab es viele Empörungen der anderen Politiker und man beschuldigte sich gegenseitig für die Probleme, die mit den Hartz IV-Reformen aufgetreten sind. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel gab 23.02.06 ihre Stellungnahme zum Thema Hartz IV und der Reaktion der Bürger bekannt:
„Wir haben zwar manche Anzeichen eines Aufschwungs, aber die Zahl von fünf Millionen Arbeitslosen in diesem Winter, mit der auch im Februar wieder zu rechnen ist, treibt mich um und sollte jeden auf dem Boden der Realität halten. Die Menschen werden den Erfolg unserer Politik danach beurteilen, welche Perspektive sie in diesem Land für sich sehen. Wir haben deshalb mit dem Genshagener Kabinettsbeschluss ein 25-Milliarden-Euro-Programm zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung sowie zum Ausbau unserer Spitzenforschung eingeleitet. Aber es liegt noch viel vor uns.“ (Bundesregierung.de)
Die Überlegungen sind anlehnend an Keynes, welcher sich überlegte, dass der Staat durch Schulden neue Nachfrage schaffen sollte, damit Unternehmen wieder Gewinne erzielten und neue Arbeiter einstellen konnte.
Angela Merkel hat vor, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen, außerdem soll unsinnige Bürokratie abgebaut werden.
„Wir brauchen wieder einen soliden Haushalt – und das für neue Arbeitsplätze. Denn für Investoren aus aller Welt, die überlegen, in Deutschland Arbeitsplätze zu schaffen, sind solide Staatsfinanzen von entscheidender Bedeutung.“ (Bundesregierung.de)
Der CDU- Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte am 13.03.06 in der Tagesschau, dass die große Koalition Änderungen an kritisierten Teilen der Hartz-Reformen in die Wege leiten würde und SPD- Fraktionsvize Ludwig Stiegler verteidigte die Reformen: „Die Instrumente seien 2002 konzipiert worden, als man in Deutschland noch auf Aufschwung gesetzt habe, sagte der stellvertretende Bundestags-Fraktionschef der Berliner Zeitung […] Nach Stieglers Ansicht ist es noch zu früh, um fundierte Urteile abgeben zu können.“
(Tagesschau.de)

Nachrichtensprecher der Tagesschau äußerten sich ebenfalls über die Umsetzung und Ergebnisse der Hartz-Reformen.
So beschrieb Adrian Feuerbacher vom NDR- und ARD-Hauptstudio Hartz IV als einen heilsamen Schock: „Zunächst einmal hat uns Hartz IV klar gemacht, wie groß das Problem Arbeitslosigkeit wirklich ist: Hunderttausende Menschen, die früher in der Sozialhilfe versteckt wurden, werden jetzt als das ausgewiesen, was sie sind: Als Menschen ohne Job. […]
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist das System auch gerechter und effizienter geworden. 2005 konnte sich das noch nicht zeigen, weil die Reform in der Praxis schlecht umgesetzt worden war und eilig zusammen gestoppelte Gesetze erst korrigiert werden mussten. Es spricht vieles dafür, dass es im neuen Jahr besser wird.“(Tagesschau.de)

Die Politiker sind also recht optimistisch, was die Zukunft von Hartz IV anbelangt und wollen weiter an dem Problem arbeiten.
2005 sah das hingegen noch anders aus. Politiker sprachen sich von etwaiger Schuld frei und kritisierten die SPD für ihre unausgereiften Maßnahmen.
So auch Wirtschaftssenator der PDS, Harald Wolf, am 05. August 2005 in der Berliner Zeitung: „> Ich habe Hartz IV immer klar kritisiert< Wissenschaftssenator Harald Wolf schließt eine Koalition von SPD und Linkspartei im Bund derzeit aus.“ (Sozialisten.de)


4. Fazit


Die Idee von Hartz IV war nicht schlecht und hätte die Arbeitslosenquote in Deutschland senken können. Das Problem war nur die Unsetzung, denn durch billige 1-Euro-Jobber können die Unternehmen billiger produzieren und somit einen größeren Gewinn erzielen, ohne die Bedürftigen zu übernehmen. Um Geld einzusparen, werden ALG II-Empfängern wichtige Informationen vorenthalten und somit Leistungen verweigert. Reiche Unternehmer werden so noch reicher und die deutschen Randschichten noch ärmer. Das sollte sicher nicht das Ergebnis der Hartz- Reformen darstellen.
Meiner Meinung nach sind die Reformen viel zu schnell in Kraft getreten, denn das Konzept war noch nicht ausgereift und sorgte daher für Verwirrung. Um an Staatskosten zu sparen, wirtschaftete der Staat mit Hilfe der Reformen in die eigene Tasche, hat am falschen Ende gespart und Betroffene wussten meist besser über den Arbeitsmarkt Bescheid als die zuständigen Ämter.
Man hätte die Idee der Hartz-Reformen noch etwas überarbeiten sollen, bevor man sie in die Wirtschaft integriert, dann wären viele Probleme verhindert worden. Man hätte vielleicht auch Betroffene und Normalverbraucher mit zu Rate ziehen sollen, um sich über das Leben in der Arbeitswelt zu informieren, denn leider hat ein Politiker, der monatlich mehr als genug verdient, keine wirkliche Vorstellung von den Problemen eines ALG II - Bedürftigen und kann sich sicherlich nicht in die Gefühlswelt eines Arbeitslosen hineinversetzen. Dadurch kommt es eben zu Schikanen und Einengungen, denn die Politiker haben nur Fakten in Form von Bilanzen und Quoten. Wenn man also die Reformen mit dem Wissen des alltäglichen Arbeitslebens richtig ausarbeiten würde, könnte es viele positive Aspekte mit sich bringen.
Dazu muss die Regierung sich aber mehr mit der Bevölkerung auseinander setzen. Natürlich würde diese Reform auch nicht perfekt sein und hier und da Schwachstellen aufweisen, denn meiner Meinung nach kann keine Reform für so viele Menschen perfekt sein, aber sie wäre dann vielleicht zufrieden stellender.
Sollten aber die Politiker auch wirklich das umsetzen, was sie sich für die nächsten Jahre vorgenommen haben und die Reformen verändern, könnte das auch positive Einfluss auf den Staat haben und die Massenarbeitslosigkeit tatsächlich minimieren.


Es kann natürlich sein, dass sich ein paar Schusselfehler eingeschlichen haben, das ist auch nur die Fassung, die ich auf dem Computer hatte...

LG,
Mystery
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Mark Twain, Erzähler, 1835-1910
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Azazel
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Beitrag von Azazel »

danke für die Arbeit!
Darona
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Beitrag von Darona »

Danke für das Posting Mystery.

Hochinteressant zu lesen.

Hoffe nur das es so was bei uns nicht auch bald gibt.
Das ist ja nicht zu fassen was da abgeht.

Grüsse dich, Darona

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