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Obwohl noch nicht bekannt ist, ob in der EU Folter- und Hinrichtungsinstrumente hergestellt und exportiert werden, hat man vorsorglich schon mal den Handel mit Folterausrüstungen verboten:
"Wir haben keine Informationen darüber, wer mit wem handelt. Wir nehmen an, dass der Handel, wenn es ihn überhaupt gibt, minimal ist", hieß es seitens der EU-Kommission. Die neue Handelsverordnung wurde von der EU trotzdem als "bahnbrechend" bezeichnet.
Ziel des Verbots sei es vor allem, auch in der Handelspolitik "unsere Prinzipien und unserer Ablehnung der Todesstrafe" auszudrücken, wurde erklärt. Exakt wird der Handel mit Gütern verboten, "die außer der Folter und der Vollstreckung der Todesstrafe keinen praktischen Verwendungszweck haben".
Zu den verbotenen Gegenständen gehören nun unter anderem Elektroschockgürtel, elektrische Stühle und Fallbeile. Bei "Mehrzweckgütern", beispielsweise Fußschellen und Elektroschockwaffen, sollen die Kontrollen verstärkt werden. Auch sollen Mitgliedsstaaten diesen Handel verbieten können.
2005-06-30
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Kein Handel mit elektrischen Stühlen
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Kein Handel mit elektrischen Stühlen
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