Die Kunst der Verunsicherung
Verfasst: 1. Jul 2005 08:25
[img]undefined://www.tvondvd.de/grafiken/tatort_tagesschau.jpg[/img]
In der Kriegs- und Krisenpolitik ist die Manipulation und Erfindung von Informationen eine gängige Praxis. Durch die technischen Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen, verwischen die Grenzen zwischen virtuell und real immer mehr, so dass die Gefahr der Nachrichtentäuschung bzw. -fälschung in den Medien besteht.
In diesem Zusammenhang hat mich heute ein Bericht bei Spiegel Online überrascht. Der Student Oliver Karl Boeg hatte für sein Vordiplom an der Hochschule für Gestaltung ein Videoexperiment (eine gefälschte "Tagesschau", in der ein Bewaffneter das Studio stürmt) ausgeheckt. Für dieses Experiment bekam er zwar die Note eins, aber das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn im Namen des Volkes zu 30 Tagessätzen à 15 Euro wegen "Störung des öffentlichen Friedens" und "Beeinträchtigung von Nothilfemitteln".
Der Typ ist dafür doch tatsächlich verurteilt worden! Mag gar nicht daran denken, was mit dem passiert wäre, wenn jemand bei der Aktion einen Herzinfarkt erlitten hätte. Womöglich hätte der Richter ihn im Namen des Volkes zu lebenslänglicher Haft wegen "heimtückischen Mordes" verurteilt!!!
Wen es interessiert, hier der komplette Spiegel-Online-Bericht:
Kunst der Verunsicherung
Von Dietmar Hipp
Eine gefälschte "Tagesschau", in der ein Bewaffneter das Studio stürmt, hat ahnungslose Zuschauer verstört. Jetzt könnte der Fall in die Rechtsgeschichte eingehen.
Die "Tagesschau" vom 22. September vergangenen Jahres servierte die üblichen Katastrophen: Irak, Aufbau Ost, Deutsche Bahn - nichts, was irgendeinen Zuschauer aus seiner 20-Uhr-Lethargie reißen konnte.
Nur in einigen Karlsruher Kneipen war die Aufregung groß, als dort die "Tagesschau" über die Bildschirme flimmerte. Denn plötzlich mussten die Gäste mit ansehen, wie ein Mann das Nachrichtenstudio stürmte. Mit vorgehaltener Waffe zwang er die Sprecherin, missionarische Botschaften über "das Böse" in der Welt zu verlesen.
Doch die vermeintliche Terrorattacke war nur ein Scherz. Der Karlsruher Student Oliver Karl Boeg, 30, hatte die Scheinerpressung mit Wissen der Wirte in acht örtlichen Kneipen ins reguläre Programm geschmuggelt - als Kunstaktion. An der Hochschule für Gestaltung (HfG) bekam Boeg für das Videoexperiment, das er für sein Vordiplom ausgeheckt hatte, die Note eins; das im selben Gebäude untergebrachte Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) nahm Boegs "WortNapping" in eine aktuelle Ausstellung auf.
Eine etwas andere Beurteilung erfuhr sein Werk Anfang des Monats im Namen des Volkes: Da verurteilte ihn das Amtsgericht Karlsruhe zu 30 Tagessätzen à 15 Euro, wegen "Störung des öffentlichen Friedens" und "Beeinträchtigung" von "Nothilfemitteln".
Die Strafe des Amtsgerichts ist milde, das Aufsehen garantiert. Boegs Anwalt, der renommierte Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal, der sonst mutmaßliche Terroristen aus dem Umfeld von al-Qaida vertritt, hat bereits Rechtsmittel eingelegt, will vielleicht sogar gleich in Revision, damit's schneller nach oben geht.
Wenn, was für die öffentliche Wirkung schön wäre, das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt, kann Boeg die Sache vors Bundesverfassungsgericht bringen, wo man Fälle zur Kunstfreiheit eigentlich immer gebrauchen kann.
Boegs Kunstaktion eröffnet wohl mehr juristisches als künstlerisches Neuland. Denn der Prozess hat die Frage aufgeworfen, ob es so etwas wie eine "negative Kunstfreiheit" gibt, wie es Staatsanwalt Jürgen Gremmelmaier formuliert, also ein Recht jedes Einzelnen, von Kunstattacken verschont zu werden - jedenfalls dann, wenn er sich "nicht in den Machtbereich der Kunst" begeben hat. Boeg habe nichtsahnende Kneipenbesucher "mit Kunst infiltriert, obwohl keiner gefragt hat, ob sie das auch wollen".
Dass verschiedene Online-Medien von "Zuschauerpanik" in Karlsruhe berichteten, war zwar bei weitem übertrieben. Doch viele Kneipengäste nahmen die fast 30 Minuten dauernde Inszenierung ernst und riefen besorgt bei Freunden und Bekannten an. Alles wirkt täuschend echt bei der gewaltsamen Besetzung des Sendeplatzes. Selbst das Mikro stammt vom Originalhersteller des "Tagesschau"-Pendants, die Unterschiede sind für Profis kaum zu erkennen. Auch die Sprecherin Anne von Linstow ist im Südwesten ein bekanntes Fernsehgesicht - allerdings aus der SWR-Serie "Die Fallers".
Enthüllt wird die Fälschung erst mit einem Zoom auf die Köpfe von Erpresser und Sprecherin, bei dem die Gesichter surreal ineinander verschwimmen, und mit einem Umschnitt auf die Totale ist der Spuk vorbei: Zum Vorschein kommt ein provisorischer Schreibtisch, lachende Gesichter, drum herum ein dunkler, leerer Raum.
Einen "Echt-Zeit-Aktion-Film" nennt Boeg seine Arbeit. Weil es ihm darum ging, die "mediale Einweg-Penetranz hinsichtlich mediengesellschaftlicher Programmierung von ,Bewusstseinen' zu thematisieren", ließ er die Zuschauerreaktionen von Kommilitonen filmen. Auch die des Karlsruher IT-Fachmanns Stefan V., 28, der mit einem Kumpel gerade eine Pizza essen war. Der robust gebaute V. wirkt zwar nicht so, als wäre er allzu leicht durch Fernsehbilder aus der Fassung zu bringen, doch Boeg hat das offenbar geschafft.
Eine "psychische Panik" sei ausgebrochen, sagt V., als Zeuge in der Verhandlung, "verwirrt" sei er gewesen, "ich hab schon 's Blut spritzen sehen". Weil ihn außerdem der Student mit der Kamera ziemlich nervte, haben er und sein Kumpel bei der Polizei Anzeige erstattet - und so den Fall erst ins Rollen gebracht.
Dabei liegt Kunstopfer V. mit seiner Wahrnehmung gar nicht mal so weit von den Gedanken der Täter und ihrer Sympathisanten entfernt. Das Eindringen des vermeintlichen Geiselnehmers in die Inszenierung der Nachrichtensendung, schrieb eine HfG-Doktorandin über Boegs Arbeit, "dekonstruiert die bildliche Ikone ,Tagesschau' als von Menschenhand gemacht, als streng reguliertes, hoch kalkuliertes und sehr zerbrechliches Bild". Zeuge V. beschreibt das lediglich mit etwas anderen Worten: "Das sind doch Irre, die das inszeniert haben, die leben doch völlig in ihrer Kunstwelt und nehmen die Panik der Leute in Kauf."
Schon einmal hat Boeg öffentliche Verunsicherungen ausgelöst. Im Februar 2001 lief in mehreren Kinos ein von Boeg produzierter Werbeclip, in dem die Firma "Human Technologenes" anbot, perfekte Menschen zu klonen. Mehr als hundert Interessenten schrieben E-Mails oder riefen auf der freigeschalteten Hotline an - teils, um sich duplizieren zu lassen, teils, weil sie Aktien des vielversprechenden Unternehmens erwerben wollten.
Damals erwog die Kinowerbefirma offenbar, gegen Boeg rechtliche Schritte einzuleiten - bis ausgerechnet die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, Boeg den Deutschen Studienpreis für seine "listige Medienstrategie" verlieh.
Dass er mit seinem neuen Projekt "an die Grenzen der Justiz" gerät, war Boeg deswegen von vornherein bewusst. Die Verurteilung nimmt er relativ gelassen: "In künstlerischer Hinsicht fühle ich mich fast geehrt, dass man mit einer Kunstaktion heute noch den vermeintlichen öffentlichen Frieden stören kann."
2005-06-30
Quelle: undefined://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,362255,00.html
In der Kriegs- und Krisenpolitik ist die Manipulation und Erfindung von Informationen eine gängige Praxis. Durch die technischen Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen, verwischen die Grenzen zwischen virtuell und real immer mehr, so dass die Gefahr der Nachrichtentäuschung bzw. -fälschung in den Medien besteht.
In diesem Zusammenhang hat mich heute ein Bericht bei Spiegel Online überrascht. Der Student Oliver Karl Boeg hatte für sein Vordiplom an der Hochschule für Gestaltung ein Videoexperiment (eine gefälschte "Tagesschau", in der ein Bewaffneter das Studio stürmt) ausgeheckt. Für dieses Experiment bekam er zwar die Note eins, aber das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn im Namen des Volkes zu 30 Tagessätzen à 15 Euro wegen "Störung des öffentlichen Friedens" und "Beeinträchtigung von Nothilfemitteln".
Der Typ ist dafür doch tatsächlich verurteilt worden! Mag gar nicht daran denken, was mit dem passiert wäre, wenn jemand bei der Aktion einen Herzinfarkt erlitten hätte. Womöglich hätte der Richter ihn im Namen des Volkes zu lebenslänglicher Haft wegen "heimtückischen Mordes" verurteilt!!!
Wen es interessiert, hier der komplette Spiegel-Online-Bericht:
Kunst der Verunsicherung
Von Dietmar Hipp
Eine gefälschte "Tagesschau", in der ein Bewaffneter das Studio stürmt, hat ahnungslose Zuschauer verstört. Jetzt könnte der Fall in die Rechtsgeschichte eingehen.
Die "Tagesschau" vom 22. September vergangenen Jahres servierte die üblichen Katastrophen: Irak, Aufbau Ost, Deutsche Bahn - nichts, was irgendeinen Zuschauer aus seiner 20-Uhr-Lethargie reißen konnte.
Nur in einigen Karlsruher Kneipen war die Aufregung groß, als dort die "Tagesschau" über die Bildschirme flimmerte. Denn plötzlich mussten die Gäste mit ansehen, wie ein Mann das Nachrichtenstudio stürmte. Mit vorgehaltener Waffe zwang er die Sprecherin, missionarische Botschaften über "das Böse" in der Welt zu verlesen.
Doch die vermeintliche Terrorattacke war nur ein Scherz. Der Karlsruher Student Oliver Karl Boeg, 30, hatte die Scheinerpressung mit Wissen der Wirte in acht örtlichen Kneipen ins reguläre Programm geschmuggelt - als Kunstaktion. An der Hochschule für Gestaltung (HfG) bekam Boeg für das Videoexperiment, das er für sein Vordiplom ausgeheckt hatte, die Note eins; das im selben Gebäude untergebrachte Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) nahm Boegs "WortNapping" in eine aktuelle Ausstellung auf.
Eine etwas andere Beurteilung erfuhr sein Werk Anfang des Monats im Namen des Volkes: Da verurteilte ihn das Amtsgericht Karlsruhe zu 30 Tagessätzen à 15 Euro, wegen "Störung des öffentlichen Friedens" und "Beeinträchtigung" von "Nothilfemitteln".
Die Strafe des Amtsgerichts ist milde, das Aufsehen garantiert. Boegs Anwalt, der renommierte Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal, der sonst mutmaßliche Terroristen aus dem Umfeld von al-Qaida vertritt, hat bereits Rechtsmittel eingelegt, will vielleicht sogar gleich in Revision, damit's schneller nach oben geht.
Wenn, was für die öffentliche Wirkung schön wäre, das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt, kann Boeg die Sache vors Bundesverfassungsgericht bringen, wo man Fälle zur Kunstfreiheit eigentlich immer gebrauchen kann.
Boegs Kunstaktion eröffnet wohl mehr juristisches als künstlerisches Neuland. Denn der Prozess hat die Frage aufgeworfen, ob es so etwas wie eine "negative Kunstfreiheit" gibt, wie es Staatsanwalt Jürgen Gremmelmaier formuliert, also ein Recht jedes Einzelnen, von Kunstattacken verschont zu werden - jedenfalls dann, wenn er sich "nicht in den Machtbereich der Kunst" begeben hat. Boeg habe nichtsahnende Kneipenbesucher "mit Kunst infiltriert, obwohl keiner gefragt hat, ob sie das auch wollen".
Dass verschiedene Online-Medien von "Zuschauerpanik" in Karlsruhe berichteten, war zwar bei weitem übertrieben. Doch viele Kneipengäste nahmen die fast 30 Minuten dauernde Inszenierung ernst und riefen besorgt bei Freunden und Bekannten an. Alles wirkt täuschend echt bei der gewaltsamen Besetzung des Sendeplatzes. Selbst das Mikro stammt vom Originalhersteller des "Tagesschau"-Pendants, die Unterschiede sind für Profis kaum zu erkennen. Auch die Sprecherin Anne von Linstow ist im Südwesten ein bekanntes Fernsehgesicht - allerdings aus der SWR-Serie "Die Fallers".
Enthüllt wird die Fälschung erst mit einem Zoom auf die Köpfe von Erpresser und Sprecherin, bei dem die Gesichter surreal ineinander verschwimmen, und mit einem Umschnitt auf die Totale ist der Spuk vorbei: Zum Vorschein kommt ein provisorischer Schreibtisch, lachende Gesichter, drum herum ein dunkler, leerer Raum.
Einen "Echt-Zeit-Aktion-Film" nennt Boeg seine Arbeit. Weil es ihm darum ging, die "mediale Einweg-Penetranz hinsichtlich mediengesellschaftlicher Programmierung von ,Bewusstseinen' zu thematisieren", ließ er die Zuschauerreaktionen von Kommilitonen filmen. Auch die des Karlsruher IT-Fachmanns Stefan V., 28, der mit einem Kumpel gerade eine Pizza essen war. Der robust gebaute V. wirkt zwar nicht so, als wäre er allzu leicht durch Fernsehbilder aus der Fassung zu bringen, doch Boeg hat das offenbar geschafft.
Eine "psychische Panik" sei ausgebrochen, sagt V., als Zeuge in der Verhandlung, "verwirrt" sei er gewesen, "ich hab schon 's Blut spritzen sehen". Weil ihn außerdem der Student mit der Kamera ziemlich nervte, haben er und sein Kumpel bei der Polizei Anzeige erstattet - und so den Fall erst ins Rollen gebracht.
Dabei liegt Kunstopfer V. mit seiner Wahrnehmung gar nicht mal so weit von den Gedanken der Täter und ihrer Sympathisanten entfernt. Das Eindringen des vermeintlichen Geiselnehmers in die Inszenierung der Nachrichtensendung, schrieb eine HfG-Doktorandin über Boegs Arbeit, "dekonstruiert die bildliche Ikone ,Tagesschau' als von Menschenhand gemacht, als streng reguliertes, hoch kalkuliertes und sehr zerbrechliches Bild". Zeuge V. beschreibt das lediglich mit etwas anderen Worten: "Das sind doch Irre, die das inszeniert haben, die leben doch völlig in ihrer Kunstwelt und nehmen die Panik der Leute in Kauf."
Schon einmal hat Boeg öffentliche Verunsicherungen ausgelöst. Im Februar 2001 lief in mehreren Kinos ein von Boeg produzierter Werbeclip, in dem die Firma "Human Technologenes" anbot, perfekte Menschen zu klonen. Mehr als hundert Interessenten schrieben E-Mails oder riefen auf der freigeschalteten Hotline an - teils, um sich duplizieren zu lassen, teils, weil sie Aktien des vielversprechenden Unternehmens erwerben wollten.
Damals erwog die Kinowerbefirma offenbar, gegen Boeg rechtliche Schritte einzuleiten - bis ausgerechnet die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, Boeg den Deutschen Studienpreis für seine "listige Medienstrategie" verlieh.
Dass er mit seinem neuen Projekt "an die Grenzen der Justiz" gerät, war Boeg deswegen von vornherein bewusst. Die Verurteilung nimmt er relativ gelassen: "In künstlerischer Hinsicht fühle ich mich fast geehrt, dass man mit einer Kunstaktion heute noch den vermeintlichen öffentlichen Frieden stören kann."
2005-06-30
Quelle: undefined://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,362255,00.html