Die dunkle Seite der Mythologien
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von Assozial » 8. Mai 2005 16:36
von Tinúviel » 11. Apr 2005 14:31
von ap » 5. Apr 2005 21:58
von Tinúviel » 31. Mär 2005 10:36
Rückschrittlich Die EU-Verfassung fällt hinter die bereits im Grundgesetz erzielten Bestimmungen zurück. Die EU-Verfassung besteht aus 4 Teilen (389 Seiten). Dazu gibt es noch Protokolle und Erklärungen (nochmals 382 und 121 Seiten). Einzelne Artikel nehmen Bezug auf diese, die damit auch Inhalt der Verfassung werden und insbesondere für die Rechtsprechung als Auslegung dienen. Damit werden dann Grundrechte und andere Artikel aus den vorderen Teilen wieder außer Kraft gesetzt, bzw. verkommen zur „Verfassungs-Lyrik“. Ein besonders krasses Beispiel dazu ist die Todesstrafe. Heißt es noch in Artikel II-62 Absatz 2: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Im Artikel 2 der Erläuterungen heißt es dann aber: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...“
Kern der Richtlinie - und damit auch Kernproblem - ist das Vorhaben der EU, künftig das "Herkunftslandprinzip" anzuwenden. Das bedeutet, der Dienstleister unterliegt "einzig und allein den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist". Damit würde letztlich ganz Europa im Dienstleistungsbereich zum Billiglohnland, in dem sich die betroffenen Branchen natürlich am niedrigsten Lohnniveau innerhalb der Gemeinschaft orientieren. Selbst dort, wo bereits heute Stundenlöhne zwischen 3,81 und 4,32 Euro gezahlt werden - wie beispielsweise im Friseurhandwerk oder bei Wachdiensten im Bundesland Thüringen -, wären beispielsweise wären litauische oder polnische Fachkräfte sicherlich bereit, für noch weniger zu arbeiten. Zugespitzt bedeutet das: Hartz 4-Minijob-Lohnniveau für alle - zumindest im Dienstleistungsbereich. Der jetzt vorliegende Richtlinienvorschlag hätte zur Folge, dass Firmen aus Ländern mit höherem Lohnniveau, etwa Deutschland, in Niedriglohnländer innerhalb der EU umsiedeln und ihre Dienstleistung künftig auch in Deutschland zu dem Niedriglohn anbieten würden, der an ihrem neuen Firmensitz gilt. [...] Thomas Fritz, Handelsexperte bei Attac, brachte es anlässlich einer Demonstration gegen die Dienstleistungsrichtlinie in Brüssel auf den Punkt: "Die EU-Kommission rollt Sozialversicherungsbetrügern den roten Teppich aus. Weil grenzüberschreitend tätige Firmen keine Meldungen mehr abgeben müssen, können sie Arbeitnehmer sogar sozialversicherungsfrei beschäftigen. Während dem Tätigkeitsland Kontrollen untersagt seien, habe das Herkunftsland weder ein Interesse noch ernsthaft die Möglichkeit, diese Aufgabe wahrzunehmen." Neben Tarifverträgen und Sozialabgaben nehme die Richtlinie auch Gebühren- und Honorarordnungen unter Beschuss, warnte Fritz: "Damit werden die für viele Freiberufler überlebenswichtigen Honorarordnungen auf Dumpingniveau getrimmt." Rechtliches Chaos Nach Auffassung der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Weltwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, droht mit der Dienstleistungsrichtlinie auch ein rechtliches Chaos. "Die Kontrolle des Dienstleistungserbringers sowie der von ihm erbrachten Dienstleistung obliegt dem Herkunftsstaat, auch wenn der Anbieter Dienstleistungen in einem anderen Staat erbringt." Art. 16, Abs. 2 Das bedeutet, dass auf dem Boden ein- und desselben Staates 25 parallele Rechtssysteme in 20 Sprachen gültig sein und in Konkurrenz treten werden: das anzuwendende Recht wäre von Person zu Person bzw. Betrieb zu Betrieb, Dienstleistung bzw. Dienstleistungsteil je nach Herkunft des Dienstleisters verschieden. Eine solche Situation ist in der Geschichte ohne Beispiel. Selbst beim Turmbau zu Babel gab es zwar verschiedene Sprachen, ansonsten aber galt das Recht des Stadtkönigreiches Babylon. In der Konsequenz werden sich in Deutschland inländische Betriebe strengeren Auflagen ausgesetzt sehen als ausländische (Inländerdiskriminierung). Sie würden dann die Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz einklagen oder aber ihre Unternehmen dorthin verlagern, wo günstigere Normen, Standards, Auflagen, Sozial- und Umweltabgaben sowie Steuern angeboten werden. Nach der Richtlinie genügt bereits eine Briefkastenfirma, sagen wir in Riga, der Slowakei oder der Insel Jersey, um von einschlägigen deutschen Belastungen befreit zu sein.
Der European Round Table of Industrialists wurde schon 1983 gegründet. Ihm gehören 45 Mitglieder an, alles "Industriekapitäne" der größten europäischen Konzerne, u.a. Investor AB, Bayer, British Petroleum, Daimler Chrysler, Ericsson, Fiat, Nestlé, Nokia, Petrofina, Philips, Renault, Shell, Siemens, Solvay, Total und Unilever. Der ERT hat seit seiner Gründung ungehinderten Zugang zur Europäischen Kommission, schreibt die Soziologin und Globalisierungskritikerin Maria Mies.
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