Es ist leider wahr: Die einzige Nennung von SVV im DSM-IV-TR, auch in der aktuellen fünften Ausgabe, steht unter "Borderline Persönlichkeitsstörung" als Symptom. ("Efforts to develop a taxonomy of deliberate self-harm behaviors have been under way for more than three decades (e.g., references 1, 2, 19, 20). Nevertheless, the only mention of deliberate self-harm in DSM-IV-TR is as a symptom of borderline personality disorder." Quelle). Das ist nochmal schwerwiegender, weil das DSM-IV-TR viel detaillierter als das ICD-10 ist und von Psychiatern für Diagnose und Forschung auf der ganzen Welt zugrunde gelegt wird.nola-blair hat geschrieben:Danke für die Erklärung, jetzt wird mir klar warum jeder SVVler wenn er in Psychiatrischen Behandlung war, hinterher als Borderliner entlassen wird.Thefalus hat geschrieben:
Deshalb steht SVV im dicken Grimoire der Psychiater unter "Borderliner". Grenzueberschreiter. Sie ueberschreiten absichtlich Grenzen.
Na ja, watt soll man dazu noch sagen.
Thefalus